Als UnternehmerIn arbeiten Sie hart für Ihre erwirtschafteten Gewinne. Lassen Sie diese auch für Sie arbeiten: mit dem Anlagekonto SparBox FLEX Business, dem korrespondierenden Taggeldkonto zu Ihrer KontoBox Business.
Sie kommen in den Genuss von attraktiven Zinssätzen und können zudem jederzeit über Ihre Einlage verfügen. Ob als Steuerrücklage oder Sicherheitspolster – von der SparBox FLEX Business profitieren Sie immer.
Keine Laufzeit
Das Guthaben ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig.
Einlagenhöhe
Die maximale Einlagenhöhe bei der SparBox FLEX Business ist mit EUR 300.000,- begrenzt.
Ein- und Auszahlungen
Verfügen Sie rund um die Uhr über Ihr Guthaben. Gut- und Lastbuchungen zur SparBox FLEX Business sind ausschließlich via eBanking per Internet über Ihre BAWAG P.S.K. KontoBox Business (Referenzkonto) möglich. Mit einem Dauerauftrag von Ihrem Referenzkonto auf Ihre SparBox FLEX Business, vermehren sich Ihre Ersparnisse wie von selbst!
Referenzkonto
Das Referenzkonto zu Ihrem Anlagekonto SparBox FLEX Business ist Ihre BAWAG P.S.K. KontoBox Business. Durch unsere individuellen, auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmten BAWAG P.S.K. KontoBox Business Modelle genießen Sie hohe Flexibilität und Bequemlichkeit bei Ihren Geldgeschäften.
Internetbanking
Die SparBox FLEX Business ist ausschließlich über eBanking verfügbar. Sie optimieren damit Ihr Finanzmanagement. Bequem und unabhängig von Ort und Zeit können Sie
von Ihrer SparBox FLEX Business auf Ihr Referenzkonto überweisen.
Verzinsung
Der Zinssatz ist variabel. Nähere Details sind in der unten angehängten Information ersichtlich.
Mit gratis Kontoführung!
Mehr Informationen zum Produkt und den Konditionen erhalten Sie in Ihrem Geschäftskundencenter oder klicken sie hier.
1. Allgemeines
Die Eröffnung eines Anlagekontos SparBox FLEX Business ist nur für Unternehmer gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorgesehen. Verfügungsberechtigte müssen definiert sein.
Die Eröffnung eines Anlagekontos SparBox FLEX Business ist nur in Kombination mit einem aktuell angebotenen Kommerzgirokonto der BAWAG P.S.K., das mit BAWAG P.S.K. eBanking geführt wird, möglich. Dieses Kommerzgirokonto ist für das Anlagekonto SparBox FLEX Business als Referenzkonto verpflichtend.
Überweisungen und Einzahlungen auf das Anlagekonto SparBox FLEX Business sind jederzeit möglich, sofern die zulässige Maximaleinlage von € 300.000,– nicht überschritten wird. Überweisungen zu Lasten des Anlagekontos SparBox FLEX Business werden ausnahmslos zu Gunsten des vereinbarten Referenzkontos bei der BAWAG P.S.K. durchgeführt. Barauszahlungen an der Kassa sind nicht vorgesehen.
Das Anlagekonto wird ausschließlich in Euro geführt. Für ein Anlagekonto SparBox FLEX Business ist die Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking verpflichtend.
2. Verzinsung und Entgelte
Der Zinssatz ist variabel. Bei Habenzinsen wird der Monat und das Jahr kalendermäßig, bei Sollzinsen der Monat kalendermäßig und das Jahr zu 360 Tagen abgerechnet. Bei Bonuszinsen für allfällige Neugeldaktionen wird der Monat zu 30 Tagen und das Jahr zu 360 Tagen abgerechnet. Das Guthaben ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig. Die Abrechnung des Anlagenkontos erfolgt jährlich zum Jahresultimo. Die Verzinsung und Entgelte kommen gemäß der jeweils aktuellen Konditionenübersicht für das Anlagekonto SparBox FLEX Business zur Anwendung.
3. Sonstiges
Das Anlagekonto wird nur auf Guthabenbasis geführt und dient nicht dem Zahlungsverkehr. Kontoüberziehungen durch Behebungen/Abbuchungen sind nicht zulässig (Entgeltanlastungen ausgenommen).
Weitere Bedingungen und Informationen auf einen Blick
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAWAG P.S.K.
Bedingungen für die Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking
Information zur Einlagensicherung
Die BAWAG P.S.K. ist Mitglied der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter.
Die Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie in § 10 Abs. 1 Ziffer 3 und § 47 Abs. 2 ESAEG.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG; PDF 516 KB)
Information über den Schutz von Einlagen (PDF 152 KB)
www.einlagensicherung.at