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Kontolösungen für juristische Personen & protokollierte Einzelunternehmen.
*Gut- und Lastschriften im eBanking und Zahlungen mit Kontokarte oder Kreditkarte.
**Nutzung von Automaten für Scan von Zahlungsanweisungen und Barauszahlungen am Geldautomaten (in der BAWAG P.S.K. Selbstbedienungszone und an Geldautomaten in der EU und EUR). Nicht umfasst sind allenfalls vom Kunden mit Dritten für Barauszahlungen an Geldautomaten im In- oder Ausland vereinbarte Entgelte. Ausgenommen sind auch Bareinzahlungen.
***Voraussetzung: positive Bonitätsprüfung
*Voraussetzung: positive Bonitätsprüfung
*Voraussetzung: positive Bonitätsprüfung
*Voraussetzung: positive Bonitätsprüfung
Rechtliche Hinweise 1
Rechtliche Hinweise 1
Rechtliche Hinweise 1 - Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
Die BAWAG P.S.K. ist Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA GmbH. Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter.
Die Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie in § 10 Abs. 1 Ziffer 3 und § 47 Abs. 2 ESAEG.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG; PDF 516 KB)
Information zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (PDF 110 KB)
www.einlagensicherung.at