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In unseren rund 90 BAWAG P.S.K. Bankfilialen bieten wir Geschäftskontokunden der BAWAG P.S.K. traditionell die Bargeldeinzahlungen entweder am Schalter oder den kostengünstigsten Weg über unsere SB-Geräte – auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten – an.
Und weil wir täglich darüber nachdenken, wie wir Sie in Ihrem Business unterstützen können, haben Sie als Geschäftskunde ab 1. April 2020 auch die Möglichkeit, das neue Cash-In Service in mehr als 1.800 Post-Geschäftsstellen direkt am Schalter in ganz Österreich zu nutzen.
Dafür benötigen Sie die Cash-In Service-Vereinbarung mit der BAWAG P.S.K..
1. Vereinbarung ausfüllen & unterzeichnen
2. Vereinbarung schicken
3. Cash-In Service nutzen
Voraussetzung für das Einzahlen einer Tageslosung in den Post-Geschäftsstellen ist ein Geschäftskonto der BAWAG P.S.K. und die Verwendung des dafür vorgesehenen Cash-In Service-Belegs (dieser kann auch für Einzahlungen in BAWAG P.S.K. Filialen verwendet werden). Ein amtlich gültiger Lichtbildausweis ist beim Einzahlen mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Bitte beachten Sie:
Einzahlungen von Tageslosungen auf Post-Standorten ab 1. April 2020 sind nur dann möglich, wenn
Cash-In Belege erhalten Geschäftskunden der BAWAG P.S.K. nach Zusendung der Vereinbarung/en per Post an ihre Firmendresse zugestellt.
Die Öffnungszeiten der einzelnen Post-Geschäftsstellen finden Sie auf www.post.at/suche/standortsuche.php
Was kostet das Cash-In Service?
Was kostet die Nachbestellung der Cash-In Service-Belege der BAWAG P.S.K.?