Wir bieten Unternehmen Lösungen zur Realisierung ihrer Projekte.
In unseren rund 90 BAWAG P.S.K. Bankfilialen bieten wir Großkunden der BAWAG P.S.K. traditionell die Bargeldeinzahlungen entweder am Schalter oder den kostengünstigsten Weg über unsere SB-Geräte – auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten – an.
Und weil wir täglich darüber nachdenken, wie wir Sie in Ihrem Business unterstützen können, haben Sie als Großkunde ab 1. April 2020 auch die Möglichkeit, das neue Cash-In Service in mehr als 1.800 Post-Geschäftsstellen direkt am Schalter in ganz Österreich zu nutzen.
Voraussetzung dafür ist die Cash-In Service-Vereinbarung mit der BAWAG P.S.K. Sie erhalten von Ihrem Sales-Manager Cash-In Service-Vereinbarungen für Ihre Geschäftskonten.
So einfach geht´s:
Voraussetzung für das Einzahlen einer Tageslosung in den Post-Geschäftsstellen ist ein Geschäftskonto der BAWAG P.S.K. und die Verwendung des dafür vorgesehenen Cash-In Service-Belegs (dieser kann auch für Einzahlungen in BAWAG P.S.K. Filialen verwendet werden). Ein amtlich gültiger Lichtbildausweis ist beim Einzahlen mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
Bitte beachten Sie:
Einzahlungen von Tageslosungen auf Post-Standorten ab 1. April 2020 sind nur dann möglich, wenn die Cash-In Service-Vereinbarung
1.) rechtsverbindlich unterzeichnet ist und
2.) Sie für Ihr Unternehmen über eine Grundausstattung an BAWAG P.S.K.- Cash-In-Belegen verfügt.
Cash-In Belege erhalten Business Kunden der BAWAG P.S.K. nach Zusendung der Vereinbarung/en per Post an ihre Firmenadresse zugestellt.
Die Öffnungszeiten der einzelnen Post-Geschäftsstellen finden Sie auf www.post.at/suche/standortsuche.php
Was kostet das Cash-In Service?
Was kostet die Nachbestellung der Cash-In Service-Belege der BAWAG P.S.K.?