Wir bieten Unternehmen Lösungen zur Realisierung ihrer Projekte.
Ab 9. Juni 2022 wird die BAWAG P.S.K. die Annahmezeiten (=Cut-Off) für SEPA-Überweisungen (= SEPA Credit Transfers/SCT) erweitern. Überweisungsaufträge, die vor 09:00 Uhr in den Verarbeitungssystemen der BAWAG P.S.K. einlangen, werden mit gleichtägiger Empfängervaluta an Drittbanken weitergegeben. Es entfällt somit ein Bearbeitungstag im Interbankenverkehr.
Dies bedeutet insbesondere für Lohn- und Gehaltszahlungen, dass bei Einhaltung der Annahmezeit von spätestens 09:00 Uhr (=Cut-Off) das bisher notwendige „Splitting“ entfallen muss. Das in der Überweisungsdatei enthaltene „Durchführungsdatum“ (<ReqdExctnDt>) entspricht dann der Empfängervaluta bei sämtlichen Zahlungsempfängern.
Wir empfehlen dringend, bei Überweisungen mit einer verpflichtenden Empfängervaluta (z.B.: Lohn- und Gehaltszahlungen), die Anlieferung am Vortag bzw. Vorabend und mit Angabe des gewünschten Valutatags als Durchführungstag vorzunehmen.
Überweisungsaufträge, die nach dem gleichtägigen Cut-Off um 09:00 Uhr in den Verarbeitungssystemen einlangen, werden “bestens” (=lastabhängig) bis 12:00 Uhr mit gleichtägiger Valuta verarbeitet:
Verarbeitung am Durchführungstag | BAWAG P.S.K. Empfängerkonto | Dritt-Bank Empfängerkonto |
vor 9:00 Uhr | Durchführungstag = Tag der Gutschrift | Durchführungstag = Tag der Gutschrift |
9:00 bis 12:00 Uhr "bestens" | Durchführungstag = Tag der Gutschrift | Durchführungstag = Tag der Gutschrift oder + 1 Banktag |
ab 12:00 Uhr | Durchführungstag = Tag der Gutschrift | Durchführungstag = Tag der Gutschrift + 1 Banktag |
Diese Änderung betrifft ausschließlich SEPA-Überweisungen (= SEPA Credit Transfers/SCT) und gilt nicht für SEPA-“Einzieher” (= SEPA Direct Debit/SDD), Eilzahlungen, Scheckaufträge, den Auslandszahlungsverkehr (= Non-SEPA-Aufträge) oder P.S.K.-Anweisungen (Postbar-Aufträge). Die Valutierung der Soll-Buchung des Auftraggebers bleibt unverändert.
Per 31.3.2022 wird die Bankleitzahl 47050 eingestellt bzw. gelöscht. Transaktionen zu Konten/IBAN`s mit dieser Bankleitzahl sind dann nicht mehr möglich.
Zahlungsaufträge mit BLZ 47050 werden ab 1.4.2022 automatisch abgelehnt bzw. an den Auftraggeber rückgeleitet. Bitte sorgen Sie für eine Aktualisierung der Bankdaten und informieren Sie gegebenenfalls einziehende und überweisende Stellen.
BREXIT Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr
UK bleibt unverändert im SEPA Zahlungsverkehrsraum und ist weiterhin über SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften erreichbar. Zahlungen von/nach UK sind nicht mehr preisreguliert (fallen nicht mehr unter die EU Preis-Verordnung). Ab 01.01.2021 können daher für UK Zahlungen Zahlungsverkehrs- bzw. Auslandsspesen zur Verrechnung kommen. Diese Entgelte sind vergleichbar mit den Entgelten, die im Zahlungsverkehr mit der Schweiz anfallen. Betroffen davon sind Zahlungen mit Auftraggeber- oder Empfänger-IBAN beginnend mit „GB“ (Großbritannien und Nordirland) oder „GI“ (Gibraltar) und Zahlungen mit Auftraggeber- oder Empfänger-BIC mit „GB“ oder „GI“ an der fünften/sechsten Stelle.
Kunden müssen zusätzlich beachten, dass aufgrund der Geldtransfer-Verordnung bei Überweisungen und Lastschriften außerhalb des EU-/EWR-Raumes die vollständigen Zahlerdaten anzugeben sind (Name und vollständige Adresse des Zahlungspflichtigen).
Bei Lastschriften sind die kompletten Daten des Zahlungspflichtigen vom Lastschrifteneinreicher zwingend anzugeben (vollständiger Name und Adresse des Zahlers).
Zahlungsaufträge mit unvollständigen oder falschen Daten können zu Rückleitungen und separaten Spesen führen. Gutschriften mit unvollständigen Adressdaten oder falschen Begünstigtendaten führen zu Zahlungsablehnungen.
SEPA-Überweisungen sind Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums ohne Betragslimit mit einer Überweisungsdauer von maximal einem Bankwerktag ab Durchführungstag.
Eine SEPA-Überweisung muss folgende Merkmale aufweisen:
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist ein standardisiertes und genormtes Zahlungsverkehrsinstrument für den Einzug in Euro. SEPA-Lastschriften können sowohl mit dem SEPA Direct Debit Core, als auch dem SEPA Direct Debit B2B Verfahren abgeschlossen werden. SEPA Direct Debit Core kann zwischen Unternehmen und auch zwischen Unternehmen und Privatpersonen genutzt werden. SEPA Direct Debit B2B ist hingegen nur zwischen Unternehmen möglich.
Eine SEPA-Lastschrift weist folgende Merkmale auf:
SEPA Direct Debit Core ähnelt der österreichischen Einzugsermächtigung und ist sowohl zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Privatpersonen möglich.
Die Voraussetzung für die Durchführung einer SEPA-Lastschrift ist, dass ein SEPA-Lastschriftmandat zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen vereinbart wird. Der Einzug muss mindestens 1 Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen. Einzüge können vom Zahlungspflichtigen innerhalb von acht Wochen nach Belastung widerrufen werden. Bei nicht autorisierten Einzügen beträgt die Frist bis zu 13 Monate.
Die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) ist ausschließlich für Geschäftskunden zulässig. Die SEPA-Firmenlastschrift ist der SEPA Direct Debit Core Lastschrift ähnlich und unterscheidet sich durch die Finalität des Einzuges. Bei nicht autorisierten Einzügen beträgt die Widerrufsfrist ein Monat.
Voraussetzung für die Durchführung einer SEPA-Firmenlastschrift ist, dass ein SEPA-Firmenlastschriftmandat zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen vereinbart wird. Wichtig ist außerdem die Angabe der Fälligkeit (Due Date). Lastschriften müssen einen Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen.
Die Creditor Identifikation dient der eindeutigen Identifizierung des Creditors und auch der Identifizierung des Mandats in Verbindung mit der Mandatsreferenznummer. Die Creditor ID beantragt die BAWAG P.S.K. für ihre Kunden bei der Österreichischen Nationalbank (OenB). Eine direkte Beantragung bei der OeNB durch den Creditor ist nicht möglich.
Das Mandat ist die Autorisierungsvereinbarung zwischen Creditor (Zahlungsempfänger) und Debitor (Zahlungspflichtiger). Der Zahlungspflichtige bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Konto belastet werden darf.
Das SEPA-Mandat muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Für die Anlieferungsfrist bei SEPA-Lastschriften gilt seit 21.11.2016 – unabhängig vom verwendeten Rulebook – einheitlich ein Tag vor Fälligkeit. Um die Einhaltung des Fälligkeitstages zu gewährleisten, ist es ausreichend, wenn die Anlieferung von SEPA-Lastschriften bei der BAWAG P.S.K. – unabhängig vom Transaktionstyp (FRST, RCUR, etc.) oder vom Anlieferungskanal – spätestens ein Geschäftstag vor Fälligkeit bis 9.00 Uhr erfolgt.
Mit CAMT (Cash Management) Nachrichten stellt die BAWAG P.S.K ihren Geschäftskunden Kontoinformationen im SEPA-XML-Format (ISO 20022) zur Verfügung.
Der Einsatz von CAMT Nachrichten bringt Ihnen folgende Vorteile:
Die mit CAMT Nachrichten übermittelbaren Umsätze werden durch unterschiedliche Nachrichtentypen definiert:
Die CAMT.053 Nachricht stellt das XML-Pendant des gesetzlichen Kontoauszugs dar und beinhaltet sämtliche Umsätze eines definierbaren Zeitraums.
Die CAMT.054 Nachricht, welche auch als Retour-Datenträger bezeichnet wird, ermöglicht die Filterung der Umsätze nach definierbaren Ausgabekriterien (z.B. Kundennummer, Polizzennummer, usw.) in den Feldern Zahlungsreferenz- und/oder Verwendungszweck.
Die CAMT.052 Nachricht ist eine untertägige Saldo- und Umsatzinformation und liefert regelmäßig aktuell verbuchte Umsätze sowie dadurch beeinflusste Salden Ihrer Konten.
Übersicht Nachrichtentypen | ||
Informationsgehalt | CAMT | ersetzt |
Untertägige Saldo- und Umsatzinformation | CAMT.052 | MT941, MT942 |
Abgeschlossener Kontoauszug | CAMT.053 | MT940 |
Retour-Datenträger mit Ausgabekriterien | CAMT.054 | CREMUL/DEBMUL |