Wir bieten Unternehmen Lösungen zur Realisierung ihrer Projekte.
Mit der seit 2012 gültigen EU-Verordnung EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gibt es für Unternehmen neue Regeln für die Durchführung von Derivatgeschäften.
Durch die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) sollen systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt eingedämmt werden. EMIR trifft nicht nur Banken und andere Finanzinstitute, erstmals sind auch Unternehmen der Realwirtschaft von einer Finanzmarktregulierung unmittelbar betroffen. Somit müssen sich alle Unternehmen, die mit Derivaten handeln, intensiv mit Fragen auseinandersetzen, die die Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsicht mit sich bringt.
Seit 12. Februar 2014: Meldung aller Geschäftsabschlüsse an ein zentrales Register
Entsprechend der EU-Verordnung EMIR müssen seit 12. Februar 2014 alle bestehenden und neuen Geschäftsabschlüsse, Änderungen oder Auflösungen von Derivatgeschäften verpflichtend von beiden Vertragsparteien an ein zentrales Register gemeldet werden. Diese Meldung muss spätestens einen Bankarbeitstag nach Abschluss des Geschäftes erfolgen. Verpflichtend dafür ist der LEI (Legal Entity Identifier) für Ihr Unternehmen.
Unterscheidung der EU-Verordnung:
Betroffen sind alle börsegehandelten und nicht börsegehandelten Over-the-Counter Derivate (OTC). Im Detail sind das Kreditderivate, Aktienderivate, Zinsderivate, Rohstoffderivate und alle Währungsgeschäfte mit Ausnahme von Kassageschäften (Spot Deals).
Clearingschwellen/Nominalwerte:
Rohstoffderivate und andere Derivate: € 3 Mrd.
Entsprechend der EU-Verordnung EMIR müssen ab 12. Februar 2014 alle bestehenden und neuen Geschäftsabschlüsse, Änderungen oder Auflösungen von Derivatgeschäften verpflichtend von beiden Vertragsparteien an ein zentrales Register gemeldet werden.
Diese Meldung muss spätestens einen Bankarbeitstag nach Abschluss des Geschäftes erfolgen. Verpflichtend dafür ist der LEI (Legal Entity Identifier) für Ihr Unternehmen.
Unser Service für Ihr Unternehmen
Die BAWAG P.S.K. übernimmt ab 12. Februar 2014 (bzw. ab Beginn der verpflichtenden Meldung) gerne die Meldung der über uns getätigten Geschäftsabschlüsse für Ihr Unternehmen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Servicevertrag und eine Einstufung als NFC-.
Bei gewünschter Delegation der Meldepflicht an die BAWAG P.S.K. müssen Sie vorher einen Servicevertrag (inklusive Bekanntgabe Ihres LEI's) mit uns abschließen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die rechtzeitige LEI-Beantragung. Sollte der LEI nicht rechtzeitig vorliegen, ist eine Durchführung der beauftragten Meldung durch die BAWAG P.S.K. nicht möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem/Ihrer Business Solution PartnerIn.
Der GEI (General Entity Identifier) der BAWAG PSK: 529900ICA8XQYGIKR372.
Stand: 28.01.2014. Aktualisierungen ohne Vorankündigung möglich.
Falls Sie die verpflichtende Meldung selbst durchführen, beachten Sie jedoch, dass für die Durchführung der Meldung der LEI verpflichtend ist.
Die in Österreich dafür zuständige Stelle steht noch nicht fest. Der GEI (General Entity Identifier) kann bereits seit 1. April 2013, also schon vor Inkrafttreten des LEI, als vorläufige Referenznummer (PRE-LEI) bei WM Datenservice beantragt werden.
Mit Inkrafttreten des endgültigen LEI-Standards wird die vorläufig zugewiesene Referenznummer (PRE-LEI) automatisch als LEI übernommen und weitergeführt.
Geschäftsabschlüsse müssen über ein Clearinghaus abgewickelt werden: Bestehen in Ihrem Unternehmen in einer oder mehreren Assetklassen offene Geschäfte, die die Clearingschwelle bzw. den Nominalwert überschreiten, müssen sämtliche offene Derivatgeschäfte (inkludiert dann auch Absicherungsgeschäfte), die gecleart werden können, über ein Clearinghaus abgewickelt werden (Beginn voraussichtlich ab Mitte 2014).
Rechtzeitige Rückbestätigung von Geschäftsbestätigungen:
Unternehmen müssen seit dem 15. März 2013 OTC-Derivate innerhalb der vorgesehenen Fristen rückbestätigen.
Wenn die Werte unter den Schwellenwerten pro Assetklasse liegen:
- Zinsderivate: 3 Bankarbeitstage
- Wechselkursgeschäfte: 4 Bankarbeitstage
Bei Überschreitung der Schwellenwerte:
- Zinsderivate und Kreditderivate: 2 Bankarbeitstage (1 Bankarbeitstag ab 28.2.2014)
- Wechselkursgeschäfte: 2 Bankarbeitstage
Diese Änderungen wurden selbstverständlich bereits von der BAWAG P.S.K. umgesetzt.
Meldung aller Geschäftsabschlüsse an ein zentrales Register - seit 12. Februar 2014:
Alle Geschäftsabschlüsse, Änderungen oder Auflösungen von Derivatgeschäften müssen von beiden Vertragsparteien seit 12. Februar 2014 an ein zentrales Register gemeldet werden. Die Meldung muss spätestens einen Bankarbeitstag nach Abschluss des Geschäftes durchgeführt werden. Die Meldung kann auch delegiert werden. Hier finden Sie Informationen zum Registrierungsprozess.
Unser Service für Ihr Unternehmen
Die BAWAG P.S.K führt seit 12. Februar 2014 auch die Meldung der über uns getätigten Geschäftsabschlüsse für Sie durch. Voraussetzung dafür ist eine Einstufung als NFC-. Über Details werden wir Sie auf www.bawagpsk.com noch separat informieren.
Seit 15. September 2013 müssen Sie bei nicht geclearten Geschäften Risikominderungstechniken einhalten. Eine der anzuwendenden Techniken ist die Portfolio Reconciliation, bei der Sie regelmäßig (siehe nachfolgende Tabelle) Ihr Portfolio hinsichtlich Bewertung, Fälligkeit, Zinssätze etc. mit der BAWAG P.S.K. abstimmen müssen. Diese Abstimmung erfolgt im Rahmen einer erweiterten Bewertung durch die BAWAG P.S.K., die von Ihnen rückbestätigt werden muss.
Gilt für NFC+ | |
Häufigkeit | Ausstehende Kontrakte |
täglich | 500 oder mehr |
wöchentlich | 51-499 |
quartalsweise | 50 oder weniger |
Gilt für NFC- | |
Häufigkeit | Ausstehende Kontrakte |
quartalsweise | 101 oder mehr |
jährlich | 100 oder weniger |