Werfen Sie einen Blick auf unsere FAQ rund um unsere Services und Produkte.
Die Einkaufsreserve bietet die Möglichkeit einer formlosen Überschreitung am Girokonto. Die Einkaufsreserve ist jederzeit verfügbar und dient vor allem zur Überbrückung finanzieller Engpässe.
Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch darauf und die Betragshöhe kann jederzeit geändert werden. Wollen Sie mehr über die Einkaufsreserve erfahren, stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich in einer unserer Filialen bei einem Beratungstermin zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!
Sie haben regelmäßige Zahlungen an bestimmte EmpfängerInnen zu leisten und wollen nicht jeden Monat an die Überweisung denken? Hierfür gibt es verschiedene Lösungen, die Sie von der Evidenzhaltung entlasten. Lesen Sie hier nach welches Verfahren sich für Ihren Bedarf am besten eignet.
Der Dauerauftrag eignet sich optimal für regelmäßige Überweisungen von gleich bleibenden Beträgen an eine/n bestimmte/n EmpfängerIn. Die Evidenzhaltung laufender Zahlungen gehört damit der Vergangenheit an. Nach einer einmaligen Anlage des Dauerauftrages werden Ihre Überweisungen automatisch und verlässlich zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt und Intervall durchgeführt. Natürlich können Sie Ihre Daueraufträge jederzeit ändern oder stornieren.
Ihre Daueraufträge können Sie sowohl über Ihr eBanking, in Ihrer BAWAG P.S.K. klar App, als auch beim Selbstbedienungs-Service im Foyer Ihrer BAWAG P.S.K. Filiale anlegen und verwalten.
Mit einem Abschöpfungsauftrag können Sie bis zu einem von Ihnen festgelegten Restbetrag von Ihrem Konto auf ein anderes Konto oder Sparbuch überweisen. Sie bestimmen den Zeitpunkt und das Intervall für die Abschöpfung und können dadurch beispielsweise bei einem Abschöpfungsauftrag auf Ihr Sparbuch einen Zinsvorteil genießen.
Sie eröffnen einmalig einen Abschöpfungsauftrag und wir erledigen für Sie regelmäßig die Überweisungen. Sie können jederzeit Ihren Abschöpfungsauftrag ändern oder stornieren.
Durch die Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftsmandates ermächtigen Sie eine/n bestimmte/n ZahlungsempfängerIn offene Zahlungen direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Das SEPA-Lastschriftsmandat vereinbaren Sie direkt mit dem Zahlungsempfänger z.B. bei Abschluss von Versicherungsverträgen, Handyverträgen oder beim einem Wechsel von der Zahlungsart Zahlungsanweisung auf die SEPA-Lastschrift. Die regelmäßigen Zahlungen erledigen wir automatisch für Sie. Eine Evidenzhaltung Ihrerseits ist somit nicht mehr notwendig.
Das SEPA-Lastschriftsmandat eignet sich besonders für wiederkehrende Zahlungen mit variablen Beträgen (z.B. Telefonrechnung). Der Abbuchungstermin wird dabei durch den bzw. die ZahlungsempfängerIn festgelegt. Sie können das SEPA-Lastschriftsmandat jederzeit beim Zahlungsempfänger widerrufen.
Sollten Sie einen Einspruch gegen eine Abbuchung haben, können Sie dies innerhalb von 56 Kalendertagen ab der Belastung in der Filiale veranlassen. Achtung: bitte wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt auch an den Zahlungsempfänger, um alles weitere zu klären.