Werfen Sie einen Blick auf unsere FAQ rund um unsere Services und Produkte.
COVID-19 stellt uns alle vor große Herausforderungen. Deshalb sind Achtsamkeit und ein verantwortungsvoller Umgang miteinander für uns von noch größerer Bedeutung. Wir als BAWAG P.S.K. unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung und stehen Ihnen unverändert als verlässlicher Finanzpartner zur Seite.
Damit Sie sich bei uns in den Filialen gut aufgehoben fühlen, tragen unsere BeraterInnen eine Schutzmaske und achten auf ausreichenden Abstand zu ihren Gesprächspartnern. Bei Ihren zukünftigen Besuchen in der Filiale und der SB-Zone, bitten wir Sie Ihre persönliche Schutzmaske zu tragen. Sollten Sie Anzeichen einer Erkrankung haben, verschieben Sie Ihren Filialbesuch oder bevollmächtigen Sie z.B. einen Ersatzempfänger Ihrer Pension.
Gerne können Sie Ihre täglichen Bankgeschäfte von zuhause aus über das eBanking oder unsere eBanking App BAWAG P.S.K. klar erledigen. Unsere Selbstbedienungsgeräte in den SB-Zonen oder in ausgewählten Supermärkten stehen Ihnen ebenfalls jederzeit zur Verfügung.
Gerade in diesen herausfordernden Zeiten unterstützen Sie unsere Finanz-Experten durchgängig. Damit Sie sich in unseren Filialen gut aufgehoben fühlen, tragen alle unsere BeraterInnen eine konforme Schutzmaske und achten auf ausreichenden Abstand zu ihren Gesprächspartnern.
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Um Ihnen bei Ihren notwendigen Filialbesuchen den größtmöglichen Schutz zu bieten, beachten wir folgende Sicherheitsmaßnahmen:
Sollen Sie Anzeichen einer Erkrankung haben, bitten wir Sie, Ihren Filialbesuch zu verschieben!
Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr bei Ihren finanziellen Anliegen gerne zur Verfügung. Wenn Ihnen etwas dazwischenkommt, haben wir nach wie vor Verständnis, wenn Sie Ihren Termin verschieben.
Bitte tragen Sie bei Ihrem Filialbesuch eine konforme Schutzmaske und halten Sie den empfohlenen Sicherheitsabstand von 1-2 Metern ein.
Überweisungen durchführen, Kontostand abfragen und Daueraufträge einrichten oder ändern – all das und noch mehr können Sie ganz einfach selbst im eBanking oder in der BAWAG P.S.K. klar App erledigen. So leisten Sie auch einen wichtigen Beitrag für ein verantwortungsvolles Miteinander. Denn mit jedem Filialbesuch, auf den Sie verzichten, schützen Sie sich und unsere Mitarbeiter.
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Füllen Sie gleich das Teilnahmeformular inkl. Unterschrift aus. Schicken Sie dieses an kundenservice@bawagpsk.com oder per Post an BAWAG P.S.K. 1018 Wien.
Ihre persönlichen Zugangsdaten für sämtliche eBanking Services werden Ihnen in wenigen Tagen per Brief zugesendet.
Gut zu wissen: Wenn Sie bereits über eBanking Zugangsdaten verfügen, können Sie sich mit diesen ganz einfach beim Kundenservicecenter fürs Telefonbanking freischalten lassen.
Unser Kundenservicecenter erreichen Sie von 8.00 bis 18.00 Uhr von Montag bis Freitag (telefonisch und per E-Mail). Dabei nehmen wir uns für jedes Gespräch ausreichend Zeit, um all Ihre Fragen zu klären.
+ 43 (0) 5 99 05 - 995
Mo bis Fr: 8.00 – 18.00 Uhr
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Rufen Sie beim Kundenservicecenter unter 059905995. an und halten Sie Ihre Kontonummer bereit. Der zuständige Mitarbeiter wird mit Ihnen über Ihr Konto eine persönliche Identifizierung vornehmen und Sie erhalten danach Ihre neuen Zugangsdaten zur Nutzung sämtlicher eBanking Dienste per Brief.
Es stehen Ihnen im eBanking zwei Zeichnungsverfahren zur Verfügung: mobileTAN oder secTAN. Wenn Sie noch zu keinem Zeichnungsverfahren angemeldet sind, bitten wir Sie das Formular Anmeldung zum Zeichnungsverfahren auszufüllen und uns per E-Mail an mtan@bawagpsk.com zu schicken.
Ältere KundInnen werden in Ihrem Alltag besonders von COVID-19 eingeschränkt. Hier bieten wir spezielle Services: Sie können Ihre monatliche Pensionsauszahlung von einer Vertrauensperson aus der Bankfiliale abholen lassen. Oder der gewünschte Geldbetrag wird mit unserem Bargeldservice durch einen Mitarbeiter der Post zu Ihnen nach Hause geliefert. Und um immer einen Überblick über Ihr Konto zu haben, können Sie Kontostand und Umsätze ganz einfach per Telefonbanking abfragen oder natürlich auch unser eBanking verwenden.
Natürlich! Sie erhalten Ihre Pensionen wie gewohnt am Monatsersten auf Ihr Bankkonto ausbezahlt. Wenn Ihre Pensionen bis dato per Post zugestellt wurden, erhalten Sie diese auch weiterhin persönlich. Die Zustellung erfolgt kontaktlos und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltensregeln. Überprüfen Sie den Geldbetrag und bestätigen Sie den Empfang mittels Unterschrift auf einem Beleg mit Ihrem eigenen Kugelschreiber.
Für das Bundesland Wien gilt: Bitte holen Sie Ihre Pensionen weiterhin in Bankfilialen ab.
Außerhalb von Wien bieten wir Ihnen unseren Bargeldservice, mit dem Sie einen Geldbetrag bestellen können, der Ihnen von einem Mitarbeiter der Post zu einem gewünschten Zeitpunkt nach Hause geliefert wird. Bitte fordern Sie das Bargeldservice bei unserem Kundenservice unter 059905995 an.
Für sonstige Bankgeschäfte, wie das Abfragen Ihres Kontostandes oder Ihrer Umsätze, Überweisungen oder Kartenachbestellung, steht Ihnen unser Telefonbanking von Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.
Machen Sie sich keine Sorgen! Bargeld können Sie rund um die Uhr an einem Bankomaten oder Selbstbedienungsautomaten in allen BAWAG P.S.K. Filialen beheben. Sollte der Filialbesuch absolut notwendig zu sein, bitten wir Sie diesen um ein paar Tage später zu verschieben.
Tipp: Vermeiden Sie es, große Mengen an Bargeld oder Wertgegenstände mit sich zu führen. Reinigen Sie nach Ihrer Heimkehr gründlich Ihre Hände mit Seife oder Desinfektionsmittel.
Ja, Sie können eine Vertrauensperson (Ersatzempfänger) zur Abholung beauftragen. Die Auszahlung an einen Ersatzempfänger ist aufgrund der aktuellen Situation bis maximal 4.000 Euro möglich. Die abholende Vertrauensperson muss bei der Abholung folgende Unterlagen vorlegen können:
Außerdem können Sie als Kontoinhaber für eine einmalige Behebung eine Spezialvollmacht ausstellen und Sie der Vertrauensperson Ihrer Wahl übergeben. Hier finden Sie ein Muster einer Spezialvollmacht.
Folgendes ist dabei zu beachten:
Der Vollmachtnehmer muss in der Filiale die Originalvollmacht (diese wird einbehalten) und seinen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Ein ungeplanter Einkommensausfall kann Sorgen bereiten. Wir stehen Ihnen jetzt zur Seite: Alle betroffenen BAWAG P.S.K. Kunden, die einen Konsum-, Kontokorrent-, oder Wohnbaukredit abzahlen, können rasch eine Stundung bis 31.01.2021 beantragen
Ja, sobald Sie arbeitslos sind und die Verdienstausfallsversicherung (SorglosPaket) zum Kredit abgeschlossen haben, können Sie dies nun bei der Versicherung einreichen. Wenn Sie den Kredit vor dem 31.12.2019 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Wenn Sie den Kredit nach dem 01.01.2020 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Bitte legen Sie zusätzlich auch folgende Dokumente bei:
Sie haben die Möglichkeit, Ihre monatliche Rückzahlungsverpflichtung auszusetzen. Das bedeutet, dass Sie den gestundeten Betrag – drei Monatsraten bis 31.01.2021 – erst zu einem späteren Zeitpunkt zurückbezahlen müssen. Bei der Rückzahlung können Sie eine der folgenden Optionen wählen:
Hier können Sie die Stundung online beantragen.
Alle Verbraucher und Kleinstunternehmen, die vor dem 15. März 2020 einen Kreditvertrag abgeschlossen und durch die COVID-19 Krise ein niedrigeres Einkommen bzw. einen finanziellen Engpass haben. Als Kleinstunternehmen gelten jene Firmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz nicht höher als 2 Millionen Euro ist.
Bei der Beantragung der Stundung ist es notwendig, nachzuweisen, dass der Einkommensausfall auf die COVID-19 Krise zurückzuführen ist und Ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind.
Der Arbeitszeitausfall kann mit Beleg vorübergehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten in Zusammenhang mit COVID-19 mind. 10% und max. 90% der gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegten Normalarbeitszeit betragen. Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber gemäß festgelegter Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden (mehr dazu auf den Seiten vom AMS). Bitte wenden Sie sich für die etwaige Stundung von Kreditraten an Ihren Finanz-Experten.
Nein, für BAWAG P.S.K. Kunden ist die Stundung kostenlos.
Nein, während der Stundung können Sie die gesamte Kreditrate (Kapital und Zinsen) für 3 Monate aussetzen.
Der Fonds-Ansparplan kann jederzeit ausgesetzt oder beendet und zu einem späteren Zeitpunkt entweder in einer BAWAG P.S.K. Filiale oder im eBanking wiedereröffnet werden.
Ja, die Kündigung Ihres Bausparvertrages ist sowohl nach Ablauf der Laufzeit als auch vorzeitig möglich. Hierfür bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten: Die persönliche Kündigung in einer unserer BAWAG P.S.K. Filialen oder einfach mittels Kündigungsformular auf unserer Webseite. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Kündigungsformular inkl. einer Ausweiskopie des Bausparvertrag-Inhabers an Ihre/n BAWAG P.S.K. Finanz-Experten.
Die sich ändernden Bedingungen werfen vor allem auch bei Selbständigen und Unternehmern viele Fragen auf, die nach flexiblen Lösungen suchen. Wir als BAWAG P.S.K. sind uns dieser Verantwortung bewusst und möchten hier gerne unterstützende Antworten bieten.
Bei den von der Regierung angebotenen Überbrückungsmaßnahmen handelt es sich um Bankkredite, die mit entsprechenden Haftungsgarantien von bis zu 100% der Kreditsumme ausgestattet werden können. Diese werden seitens aws, der ÖHT (Bank für Tourismus und Gastronomie) sowie der WKBG (für Wiener Unternehmen) und der NÖBEG (für in Niederösterreich angesiedelte Betriebe) angeboten. Wir arbeiten mit all diesen Stellen zusammen und bieten unseren Kunden Lösungen für alle Branchen an. Mehr erfahren.
Wenn Sie aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus von Geschäftseinbußen betroffen sind und Liquiditätszuschüsse benötigen, möchten wir Sie auf die Soforthilfe-Maßnahmen der Bundesregierung hinweisen. Diese umfassen unter anderem Erleichterungen bei Steuer- und Sozialabgaben. Für die Beantragung von Überbrückungskrediten oder Garantien bei Förderstellen wenden Sie sich als BAWAG P.S.K. Kunde telefonisch oder per E-Mail an Ihren Firmenkunden-Berater oder melden Sie sich im Kundenservicecenter, wir stellen dann gerne einen Rückruf-Termin ein.
Der Gesetzgeber hat die Kredite von Kleinstunternehmen gestundet, die von der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht überschreiten. Hier geht’s zum Stundungsformular.
Falls Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Kunde der BAWAG P.S.K. sind, möchten wir Sie bitten, sich an Ihre derzeitige Hausbank zu wenden, die über alle Ihre für den Antragsprozess relevanten Daten verfügt.
Für die Beantragung von Überbrückungskrediten oder Garantien bei Förderstellen wenden Sie sich als BAWAG P.S.K. Kunde telefonisch oder per E-Mail an Ihren Firmenkunden-Berater. Nutzen Sie dieses Kontaktformular oder melden Sie sich im Kundenservicecenter, wir stellen dann gerne einen Rückruf-Termin ein.
Als BAWAG P.S.K. Kunde können Sie auch einfach Ihre eBanking Zugangsdaten nutzen und hier alle notwendigen Dokumente einreichen.
Ihre Geschäftskunden-Beraterin bzw. Ihr Berater wendet sich an Sie, um den Prozess zu begleiten.
Falls Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Kunde der BAWAG P.S.K. sind, möchten wir Sie bitten, sich an Ihre derzeitige Hausbank zu wenden, die über alle Ihre für den Antragsprozess relevanten Daten verfügt.
Corona infiziert nicht nur die Menschen, sondern das Virus hat in den vergangenen Wochen auch zu tiefgreifenden Umwälzungen an den Kapitalmärkten geführt. Trotzdem ist das Thema Veranlagen nicht angezählt. Was ist jetzt zu tun, damit auch Ihr Geld in diesen Zeiten fit bleibt? Erfahren Sie mehr über die richtige Strategie: Weiterlesen
Auf vielfachen Kundenwunsch und im Einklang mit der Einschätzung der europäischen Bankenaufsicht wird stets versucht, aus hygienischen Gründen vermehrt bargeldlose Zahlungen durchzuführen und auf Bargeld zu verzichten. Auch diese Maßnahme kann dabei helfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bezahlen Sie deswegen beim Einkaufen mit Ihrer Kontokarte bzw. Kreditkarte und nutzen Sie die Kontaktlos-Funktion.
Bis auf weiteres wurde der Höchstbetrag für kontaktloses Bezahlen ohne PIN-Code Eingabe auf 50 Euro pro Bezahlvorgang angehoben. Das heißt, Sie können bis zu 50 Euro kontaktlos und ohne PIN-Eingabe bezahlen. Die Aktivierung des höheren Kontaktlos-Limits wird schrittweise auf den Bezahl-Terminals und POS-Kassen der Geschäfte und Akzeptanzstellen durchgeführt.
Zu Ihrer Sicherheit: Von Zeit zu Zeit kann es vorkommen, dass Sie aufgefordert werden, beim Bezahlen Ihre Karte zu stecken und den PIN-Code einzugeben.
Im eBanking können Sie eine Kontokarte mit NFC-Funktion kostenlos bestellen. Dazu steigen Sie einfach in die Menüauswahl „Bestellung NFC-Karte ein“. Wenn Sie eine VPay Karte haben, können Sie eine neue Karte auch in der klar App im Karten-Menü mit der Angabe „Defekt oder Tausch auf NFC“ bestellen.
Einfach ein formloses Schreiben inklusive Ihrer Unterschrift aufsetzen und an kundenservice@bawagpsk.com senden. Sie erhalten dann kostenlos Ihre Kreditkarte mit NFC-Funktion zugeschickt.
Wie bereits auch vom BMF und der OeNB kommuniziert, halten wir fest, dass die Bargeldversorgung in Österreich flächendecken sichergestellt ist. Unsere Filialen sind geöffnet, die Geräte werden serviciert und befüllt. Bargeld ist neben Bankfilialen auch bei mehr als 9.000 Geldausgabeautomaten österreichweit sowie an zahlreichen Kassen im österreichischen Lebensmittelhandel im Zuge des Bezahlvorgangs erhältlich.
Alle Informationen und welche Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit COVID-19 gedeckt sind, finden Sie auf der Website unseres Versicherungspartners, der Europäischen Reiseversicherung
Unser Versicherungspartner, die Europäische Reiseversicherung, hat alle notwendigen Informationen zu COVID-19 und zur Stornoversicherung auf ihrer Website zusammengefasst.
Nein. Mit der Buchung haben Sie einen Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen abgeschlossen. Die BAWAG P.S.K. ist hier nicht befugt, in das Grundgeschäft, das Sie mit dem Unternehmen eingegangen sind, einzugreifen. Bitte wenden Sie sich hier direkt an das jeweilige Unternehmen.