Die neue zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2 - Payment Services Directive 2) der EU bringt einige Änderungen in Bezug auf die Nutzung Ihres eBankings mit sich. Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Da die zweite Zahlungsdiensterichtlinie ein aktiviertes Zeichnungsverfahren für Ihr eBanking erforderlich macht, dürfen wir Sie ersuchen Ihre Mobiltelefonnummer für Ihr eBanking auf Aktualität zu prüfen bzw. uns diese, gemeinsam mit der Auswahl Ihres bevorzugten Zeichnungsverfahrens, mit folgendem Formular zu übermitteln:
Aufrund der Rahmenbedingungen der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie ist es erforderlich, zumindest ein aktives Zeichnungsverfahren für Ihren eBanking Verfüger zu besitzen.
Haben Sie noch kein Zeichnungsverfahren aktiviert, so finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung auf den Detailseiten zu secTAN und mobileTAN:
Für den Login in Ihr eBanking ist im Rhythmus von 90 Tagen eine 2-Faktor-Authentifizierung (Starke Kundenauthentifizierung oder auch SCA – Strong Customer Authentication) erforderlich.
Daher dient nun ein Bestätigungscode zusätzlich zu Ihren Logindaten als zweiter Faktor, welchen Sie per SMS auf Ihr Mobiltelefon oder als Push Benachrichtigung über die Security App erhalten.
Für den Abruf von Umsatzdaten ist in den folgenden Situationen eine 2-Faktor-Authentifizierung (Starke Kundenauthentifizierung oder auch SCA – Strong Customer Authentication) erforderlich:
Einsehen von Umsätzen, welche weiter als 90 Tage zurückliegen
Einsehen von Kontoauszügen
Herunterladen der Umsatzliste im CSV-Format
Verwendung der Umsatzsuche
Daher dient nun ein Bestätigungscode zusätzlich zu Ihren Logindaten als zweiter Faktor, welchen Sie per SMS auf Ihr Mobiltelefon oder als Push Benachrichtigung über die Security App erhalten.
Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2 2015/2366) des Europäischen Parlaments legt den gesetzlichen Rahmen aller europäischen Zahlungsdienstleister fest. Viele der neuen Richtlinien erhöhen Ihre persönliche Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr signifikant, was auch die Anpassung einiger Ihrer gewohnten eBanking Services mit sich bringt.
Bisher war es ausreichend, beim eBanking Login Ihren Verfüger und Ihre Persönliche Identifikations Nummer anzugeben. Die PSD2 gibt nun eine „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ (auch „Starke Kundenauthentifizierung“) vor, also die Nutzung eines zweiten Sicherheitsmerkmales.
Zwei von drei folgenden Faktoren werden für Ihre Sicherheit benötigt:
Wissen – z.B.: Ihre PIN
Besitz – z.B.: Ihr registriertes Mobiltelefon
Biometrie – z.B.: Ihr Fingerabdruck
Daher dient nun ein Bestätigungscode zusätzlich zu Ihren Logindaten als zweiter Faktor, welchen Sie per SMS auf Ihr Mobiltelefon oder als Push Benachrichtigung über die Security App erhalten.
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