Werfen Sie einen Blick auf unsere FAQ rund um unsere Services und Produkte.
Ist Ihnen in der derzeitigen Situation geholfen, wenn Sie Ihre Raten bis 31. Jänner 2021 aussetzen können? Gerne unterstützen wir Sie mit einer persönlichen Raten-Stundung für Ihren Konsum- oder Wohnbaukredit.
Plötzlich ein geringeres Einkommen oder keinen Job mehr? Aber Kreditraten müssen trotzdem bezahlt werden. Das kann in Zeiten von COVID-19 gerade
jeden treffen. Füllen Sie gleich das Online-Formular aus.
Kreditratenzahlung aussetzen und
am Ende der Kreditlaufzeit anhängen
Stundung bis 31.01.2021 möglich
Nachweis vom AMS, Kündigungsschreiben oder
Bestätigung für die Kurzarbeit erforderlich
Kein Stundungsentgelt
Prüfen Sie Ihren Konsumkreditvertrag, ob Sie gleichzeitig eine integrierte Verdienstausfallversicherung (SorglosPaket) abgeschlossen haben. Bei Anspruchsberechtigung übernimmt die Versicherung die Ratenzahlung gemäß den Versicherungsbedingungen.
Füllen Sie das beigefügte Formular „Schadenmeldung Verdienstausfallversicherung“ aus. Wenn Sie den Kredit vor dem 31.12.2019 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Wenn Sie den Kredit nach dem 01.01.2020 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Wir prüfen Ihren Anspruch schnellstmöglich.
Schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
Sollten Sie bereits in einem neuen Dienstverhältnis stehen, oder in Kürze in ein neues Dienstverhältnis eintreten, führen Sie bitte das Eintrittsdatum auf dem Formular an.
Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Service Centers der BAWAG P.S.K. Versicherung, erreichbar unter
+43 (01) 546 16 74856 oder servicecenter@bawagpsk-versicherung.at, gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Bitte das Online Formular ausfüllen und Ihren Nachweis über Ihre wirtschaftliche Betroffenheit, wie zum Beispiel ein geringeres Einkommen, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gleich hochladen.
Der Gesetzgeber hat die Kredite von Personen gestundet, die von der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind. Wir möchten Ihnen schnell und unbürokratisch den Nachweis ermöglichen, dass Ihr(e) Kredit(e) gestundet worden sind, wenn Sie vorübergehend keine Raten zahlen wollen. Wir benötigen dafür Nachweise Ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit, zum Beispiel:
Als Verbraucher und Kleinstunternehmen können Sie die Rückzahlung von Kreditraten (Kapitaltilgung und Zinsen) bei Krediten unkompliziert aussetzen, um finanzielle Engpässe aus der COVID-19-Krise zu überbrücken. Die Voraussetzung für die Aussetzung der Zahlungen ist, dass Sie als Kreditnehmer aufgrund der COVID-19-Pandemie zum Beispiel ein niedrigeres Einkommen beziehungsweise einen finanziellen Engpass haben. Um dies nachzuweisen, stellen wir Ihnen ein
Online-Formular auf unserer Website zur Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen und übermitteln Sie uns den Nachweis, dass Ihre Einnahmeausfälle auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind und Ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind (z.B. Bestätigung Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit). Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.
Ja, sofern Sie nach wie vor finanziell von COVID-19 betroffen sind, füllen Sie bitte das online-Formular aus und laden Sie Ihre Nachweise hoch.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Antwort per Post, ob Ihre Raten gestundet werden. Bei mehreren Kreditnehmern wird jeder Kreditnehmer separat über das Ergebnis informiert. Wir bearbeiten die Anfragen unserer Kunden raschestmöglich nach dem Zeitpunkt des Einlangens. Bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Tage dauern kann. Wir melden uns verlässlich bei Ihnen!
Pro Kredit bitten wir Sie, ein separates Formular zu befüllen. Füllen Sie daher für jeden Kredit, der gestundet werden soll, das Online-Formular auf unserer Website aus und legen Sie den Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit von der COVID-19-Pandemie immer bei. Damit helfen Sie uns, die Bearbeitung zu beschleunigen. Hinweis: Bei mehreren Kreditnehmern reicht es aus, dass einer der Kreditnehmer den Nachweis für die wirtschaftliche Betroffenheit (z.B. Arbeitslosigkeit) erbringt.
Nein, um die gesetzliche Kreditstundung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihren Lastschrifteinzug (z.B. zulasten Ihres Kontos bei einer anderen Bank) nicht stornieren. Bitte füllen Sie dafür unser
Online-Formular aus, indem Sie den Anweisungen darin folgen und uns den Antrag inklusive Nachweisen übermitteln.
Die ursprünglich geplante Kreditlaufzeit wird entsprechend um die Zeit der Aussetzung verlängert. Sie müssen die ausstehenden Beträge also nicht nach Ablauf des Stundungszeitraums auf einmal nachzahlen, sondern können weiter regelmäßig Ihre Kreditraten zahlen.
Nein, unabhängig von den gesetzlichen Regelungen zu den Stundungen hat die BAWAG P.S.K. entschieden, das Stundungsentgelt gemäß Preisblatt „Entgelte und gesetzliche Gebühren für Verbraucher- und Kommerzkredite“ in der Höhe von 50 Euro pro genehmigter Stundung bis Ende Jänner 2021 nicht einzuheben. Dies gilt sowohl für Privat- als auch Kommerzkunden. Während der gesetzlichen Stundung werden für das aushaftende Kapital nach unserer Auslegung des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes die Sollzinsen Ihrem Kreditkonto weiterhin angelastet. Sie müssen diese allerdings während des gestundeten Zeitraumes nicht bezahlen, sondern diese werden im Anschluss auf die restlichen Raten bis zum Laufzeitende verteilt. Dadurch erhöhen sich Ihre monatlichen Raten.“
Nein. Bestehende Vereinbarungen bleiben unverändert aufrecht.
Die COVID-19-Kreditstundung tritt zwar von Gesetzes wegen ein, ohne Ihr Mitwirken wissen wir aber nicht, ob Ihre Kredite davon erfasst sind und ob Sie die Stundung auch wirklich in Anspruch nehmen wollen. Ohne Ihr Mitwirken ist daher eine Berücksichtigung der Stundung nicht möglich.
Zinszahlungen und Tilgungsleistungen bzw. Pauschalraten können für Verbraucher- und Kleinstunternehmerkreditverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, für den Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 ausgesetzt werden. Zinszahlungen und Tilgungsleistungen bzw. Pauschalraten, die vor oder nach diesem Zeitraum fällig geworden sind/fällig werden, sind von der gesetzlichen Stundungsregelung nicht umfasst.
Sollten Sie Ihre Kreditrückzahlungen, wie gewohnt, vornehmen wollen, müssen Sie dafür nichts machen. Nur wenn Sie den Kredit stunden lassen wollen, teilen Sie das der Bank mit.
Sollten Sie die Stundung bereits mittels Online-Formular - aber ohne Nachweis (z.B. Bestätigung Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit) - eingereicht haben, können Sie den Nachweis innerhalb der nächsten 30 Tage nachreichen. Bitte füllen Sie dafür das Online-Formular nochmals mit Ihren Daten aus und laden Sie den Nachweis hoch. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Ja, sobald Sie arbeitslos sind und die Verdienstausfallsversicherung (SorglosPaket) zum Kredit abgeschlossen haben, können Sie dies nun bei der Versicherung einreichen. Wenn Sie den Kredit vor dem 31.12.2019 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Wenn Sie den Kredit nach dem 01.01.2020 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Bitte legen Sie zusätzlich auch folgende Dokumente bei: