Mit dem BONUSbausparen der Bausparkasse Wüstenrot setzen Sie auf Sicherheit und profitieren zudem von fixen, jährlich steigenden Zinsen.
Sie möchten sich in absehbarer Zeit einen langgehegten Wunsch erfüllen, für Ihre Kinder ein Startguthaben aufbauen oder sich einfach einen finanziellen Polster für die Zukunft schaffen? Mit dem Wüstenrot BONUSbausparen in Ihrer BAWAG P.S.K. Filiale gehen Sie bei der Veranlagung Ihres Ersparten auf Nummer sicher und profitieren von einem attraktiven, jährlich steigenden Zinssatz.
Für das Wüstenrot BONUSbausparen kann keine Bausparprämie in Anspruch genommen werden.
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Mit dem BONUSbausparen von Wüstenrot. profitieren Sie nicht nur von einem sicheren und flexiblen Sparprodukt, sondern auch eine Reihe außergewöhnlicher Zusatzleistungen.
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Laufzeit
Die Sparzeit beträgt 8 Jahre (beginnend mit dem Tag der Einzahlung).
Zinsen
Beim BONUSbausparen gilt eine jährliche Grundverzinsung zuzüglich ein fixer BONUS pro Jahr. Die Gesamtverzinsung steigt jährlich. Der Wüstenrot BONUS wird nur für jeweils vollendete Bindungsfristjahre gewährt. Nach Ablauf der vereinbarten Bindungsfrist sinkt die Verzinsung für das gesamte Bausparguthaben auf 0,01% p.a.
Besparung
Die Mindesteinzahlung (Einmalerlag) beträgt 1.000 Euro, die maximale Einzahlung 50.000 Euro pro Vertrag und pro Person. Der Sparbetrag muss jeweils auf volle 100 Euro lauten.
Kündigung/Teilkündigung
Bei vorzeitiger Kündigung oder Teilkündigung wird der Zinssatz des vorangegangenen Jahres verrechnet. Bei vorzeitiger (Teil-)Kündigung im ersten Laufzeitjahr gilt die in den Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft definierte Grundverzinsung von 0,01% p.a.
Bauspardarlehen
Ein Bauspardarlehen kann für Wohnen, Bildung und Pflege in Anspruch genommen werden (= widmungsgemäße Verwendung).
Prämienbegünstigung
Für BONUSbausparen kann KEINE staatliche Bausparprämie in Anspruch genommen werden.
WÜSTENROT BONUSbausparen | |||
Mindesteinlage in Euro | Sparzeit | Zinssätze p.a. Grundverzinsung + Wüstenrot BONUS | |
BONUSbausparen 8 Jahre | ab 1.000 Euro Einmalerlag; darüber in vollen 100 Euro Schritten (max. 50.000 Euro Einmalzahlung je Kunde) | 8Jahre 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 7. Jahr 8. Jahr | im Durchschnitt 0,25%* 0,15% 0,15% 0,18% 0,20% 0,22% 0,25% 0,35% 0,50% |
Stand: 1.1.2021
BONUSbausparen: Jährliche Grundverzinsung von 0,01% p.a. und jährlich ansteigender Wüstenrot BONUS.
* BONUSbausparen 8 Jahre: Zinssatz p.a. im 1. Jahr 0,15% (0,01% + 0,14%), im 2. Jahr 0,15% (0,01% + 0,14%), im 3. Jahr 0,18% (0,01% + 0,17%), im 4. Jahr 0,20% (0,01,% + 0,19%), im 5. Jahr 0,22% (0,01% + 0,21%), im 6. Jahr 0,25% (0,01% + 0,24%), im 7. Jahr 0,35% (0,01% + 0,34%) und im 8. Jahr 0,50% (0,01% + 0,49%), Durchschnittszinssatz 0,25% p.a.
Der Wüstenrot Bonus wird nur für jeweils vollendete volle Bindungsfristjahre gewährt.
Effektivverzinsung beim BONUSbausparen bei einer angenommenen Veranlagung von mindestens 10.000 Euro einmalig und einer Laufzeit von 8 Jahren unter Berücksichtigung der jährlichen Kontoführungsbeiträge (9 mal 8,20 Euro) und der Kontoauszugsgebühr (9 mal 0,79 Euro): 0,17% p.a. vor KESt / 0,11% p.a. nach KESt. Für das BONUSbausparen kann keine Bausparprämie in Anspruch genommen werden.
Bei den angeführten Guthaben handelt es sich um unverbindliche Prognosewerte, die auf Annahmen beruhen. Sie beziehen sich auf eine Laufzeit von 8 Jahren (Startzahlung mit Jahresbeginn), verstehen sich vor Abzug der KESt (derzeit 25%) und berücksichtigen die jährlichen Kontoführungsbeiträge und die jährliche Kontoauszugsgebühr. Der Kontoführungsbeitrag kann sich aufgrund der Wertsicherungsklausel ändern. Die der Berechnung zugrunde gelegte Höhe der Kontoführungsbeiträge ab 2022 ist unverbindlich. Alle Angaben gelten vorbehaltlich einer Änderung des EStG und der KESt (derzeit 25%) sowie des wertgesicherten Kontoführungsbeitrags. Alle Angaben in Euro (kaufmännisch gerundet auf volle Euro). Näheres unter www.wuestenrot.at.
Die maximal steuerbegünstigte Einlage pro Jahr beträgt 1.200 Euro. Pro Person kann ein prämienbegünstigter Bausparvertrag abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Laufzeit können Sie sich den Gesamtbetrag auszahlen lassen oder einen neuen Bausparvertrag mit dem gesamten Guthaben abschließen!
Die steuerliche Mindestbindungsfrist eines Bausparvertrages beträgt 6 Jahre. Bei Nichtkündigung verlängert sich die Laufzeit des Bausparvertrages unbegrenzt (mit Reduktion des Ansparzinssatzes). Prämienbegünstigte Einzahlungen können weiterhin bis zur Erreichung des Sparziels (30% der Vertragssumme) geleistet werden. Erfolgt ein ganzes Kalenderjahr nach Ablauf der Mindestbindungsfrist keine Einzahlung, wird automatisch ein "Prämienende" gesetzt.
Kündigung eines Bausparvertrags
Die BAWAG P.S.K. bietet Ihnen für die Kündigung Ihres abgelaufenen Bausparvertrages bzw. bei vorzeitiger Kündigung des noch laufenden Bausparvertrags die Möglichkeit, die Kündigung bequem von zu Hause zu erledigen.
Gehen Sie dafür bitte wie folgt vor:
Haben Sie noch Fragen zur Kündigung Ihres Bausparvertrags?
Wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre nächste Filiale oder an das BAWAG P.S.K. Kundenservice +43 (0) 5 99 05 - 995.
Information zu vorzeitiger Kündigung:
Bitte beachten Sie, dass bei Nicht-Einhaltung der vertraglich vereinbarten Laufzeit Nachteile entstehen können:
Ein Bausparvertrag wird widmungsgemäß verwendet, wenn dieser für einen der folgenden Zwecke benötigt wird:
KONZEPT: SCHUTZ Unfall
Savity
Hier finden Sie eine Sammlung an häufig gestellten Fragen.
Der Staat fördert pro Person einen Bausparvertrag. Natürlich können auch mehrere Verträge abgeschlossen werden, aber die staatliche Prämie erhalten Sie nur für einen Vertrag.
Wenn Sie den Bausparvertrag vor Ablauf der Zeit auflösen, fallen Verwaltungskosten an, die garantieren Zinsen können nicht in Anspruch genommen werden und die staatliche Förderung wird nicht ausgezahlt.
Ja, Sie können einen staatlich geförderten Bausparvertrag auch für Minderjährige abschließen.
Die staatliche Förderung beträgt zwischen 1,5% und 4% des Einzahlungsbetrages und wird jährlich im Nachhinein dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Die maximale monatliche Einzahlung beträgt 100 Euro, die maximale jährliche Einzahlung beträgt 1.200 Euro und der Maximalbetrag für eine einmalige Zahlung beträgt 7.200 Euro. Da die staatliche Förderung auf das gesparte Kapital gezahlt wird, erhalten Sie durch die einmalige Zahlung zu Beginn den höchsten Betrag.
Nein, das ist nicht möglich.
Nein, das ist nicht möglich.
Für den Bausparvertrag fallen folgende Kontoführungs- und Kontoauszugsgebühren an:
Ja, für die gutgeschriebenen Zinsen fallen 25% KESt an, für die staatlichen Förderung ist keine KESt zu zahlen.
Ja, die staatliche Förderung ist nicht von der Staatsbürgerschaft abhängig. Voraussetzung ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich, das bedeutet, dass der Wohnsitz in Österreich sein muss.
Wenn die Laufzeit Ihres Bausparvertrages abgelaufen ist, können Sie den Maximalbetrag von 7.200 Euro in einem neuen Bausparvertrag investieren und erhalten dafür wieder die staatliche Förderung.