Überbrückungshilfe Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe der BAWAG P.S.K. für Arbeitnehmer nach Insolvenzen

Das Jahr 2009 war ein wirtschaftlich sehr schwieriges Jahr, das auch einige Unternehmen in Bedrängnis gebracht hat. Die Insolvenz eines Unternehmens betrifft nicht nur Unternehmer und Lieferanten, sondern auch die beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese sind zwar durch die Leistungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds abgesichert, allerdings kann es einige Monate dauern, bis die Bezüge auch ausbezahlt werden.

In der Zwischenzeit müssen jedoch die laufenden Fixkosten weiter bezahlt werden. Um zu verhindern, dass Privathaushalte unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten, hat die BAWAG P.S.K. gemeinsam mit dem ÖGB als Berater rasch mit entsprechenden Maßnahmen österreichweit reagiert.
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte errechnet die zukünftigen Entgeltansprüche jedes einzelnen Arbeitnehmers und auf dieser Basis stellt die BAWAG P.S.K. bis zu 60% der Summe direkt auf das jeweilige Gehaltskonto als zusätzlichen Überziehungsrahmen zu Verfügung. Dieser Service kann bis zur Auszahlung durch den Insolvenzausgleichsfonds oder für den Zeitraum von maximal fünf Monaten in Anspruch genommen werden. Die Rückzahlung erfolgt durch die laufenden Überweisungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds.

Die BAWAG P.S.K. konnte dadurch sehr vielen Betroffenen über die ersten schwierigen Monate hinweghelfen.

Mehr zum Thema BAWAG P.S.K. und ihre Kunden/innen erfahren Sie im aktuellen CSR Report.