MenschenrechteMenschenrechte

Menschenrechte

Die BAWAG P.S.K. legt größten Wert darauf, dass im Bereich der MitarbeiterInnen sowie im Bereich der Kunden/innen keine Ungleichbehandlungen auf Grund von Diskriminierung auftreten.

Der Code of Conduct der Bank, welcher seit September 2006 gültig ist, enthält dazu Folgendes:

„Menschenrechte sind das einzig verbindliche normative Regelsystem mit globaler Geltung, das nicht nur Staaten, sondern auch Unternehmen betrifft. Die BAWAG P.S.K. bekennt sich zu den Menschenrechten und anerkennt die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“.

In der BAWAG P.S.K. Gruppe respektieren wir alle Menschen ungeachtet ihres Alters und Geschlechts, ihrer Konstitution, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion und sexuellen Ausrichtung. Wir achten ihre Würde, ihre Rechte und ihre Privatsphäre.

Die BAWAG P.S.K. Gruppe erwartet von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie Kunden, Geschäftspartner und Konkurrenten respektvoll behandeln und nicht diskriminieren. Die gleiche respektvolle Behandlung erwarten wir umgekehrt im Umgang mit unseren eigenen Mitarbeitern/innen. Wir tolerieren keine Diskriminierung oder Belästigung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Vertrauen ist eine wichtige Voraussetzung dieses Codes of Conduct. Respekt der Vorgesetzten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein erklärtes Ziel, das in eine moderne Führungskräfteausbildung integriert wird.

In der BAWAG P.S.K. Gruppe erwarten wir den offenen und fairen Umgang unter den Mitarbeitern/innen. Wir dulden keine Diskriminierung und keine verdeckten Diskussionen über Unzulänglichkeiten oder Fehlverhalten von Kollegen.“

Die Menschenrechtsmatrix der BAWAG P.S.K.

Als Unternehmen in Österreich, welches zudem fast ausschließlich am österreichischen Markt agiert, könnte man sich die Frage stellen, ob man sich als Unternehmen mit den Menschenrechten überhaupt beschäftigen muss. Es gibt Betriebsräte, Gewerkschaften, gesetzliche Regelungen, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und zahlreiche öffentliche Institutionen, die auf die Einhaltung vieler Bestimmungen achten.

Menschenrechte sind aber das einzig verbindliche normative Regelsystem mit globaler Geltung, das nicht nur Staaten, sondern auch Unternehmen betrifft. Die BAWAG P.S.K. wollte diesem Umstand Rechnung tragen und hat daher eine „menschenrechtliche Standortbestimmung“ durchgeführt.

Bereits Ende 2007 wurde das Projekt „Menschrechtsmatrix“ ins Leben gerufen. Gemeinsam mit der von Amnesty International empfohlenen Beraterfirma „Human Rights Consulting Vienna“ wurden die Berührungspunkte der BAWAG P.S.K. mit menschenrechtlichen Verpflichtungen zu allen Stakeholdern der Bank ausgearbeitet und in eine Matrix übertragen, die zudem den Soll- und Ist-Zustand bei der Einhaltung der Menschenrechte enthält.

Die eingesetzte Projektgruppe bestand aus Mitarbeitern/innen der Human Rights Consulting, des Betriebsrates, des Personal- und Filialbereiches sowie den CSR-Verantwortlichen.

Das erste Ergebnis hat gezeigt, dass in der BAWAG P.S.K. die Menschenrechte berücksichtigt werden und es zu keinen unmittelbaren Diskriminierungen kommt. Die Menschenrechsmatrix enthält auch eine Gap-Analyse, die dazu dient, eine Reihe von Maßnahmen herauszuarbeiten. Alle Maßnahmen aus der Analyse wurden anschließend nach Prioritätsstufen eingeordnet. Fortschritte sollen regelmäßig evaluiert werden.

Ziel der BAWAG P.S.K. ist es, sich der Menschenrechte stets bewusst zu sein und alles dafür zu tun, diese im Geschäftsalltag stets in alle Überlegungen miteinzubeziehen.
Schon im Laufe des Projektes haben wir erste Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Daher enthalten nun z.B. auch unsere Credit Policies (Grundsätze des Kreditgeschäfts in der BAWAG P.S.K.) ethische und antidiskriminierende Richtlinien für die Vergabe von Krediten.

Unsere Auseinandersetzung mit dieser Thematik hat uns eindeutig gezeigt, dass es auch für österreichische Unternehmen notwendig ist, sich mit den Menschenrechten zumindest im eigenen Einflussbereich intensiv auseinanderzusetzen.

Bereits umgesetzte oder begonnene Maßnahmen (auszugsweise):

  • Menschenrechte als Grundwerte der BAWAG P.S.K. deklariert (z.B. Code of Conduct)
  • Lending Policies: Aufnahme eigener Kapitel zu den Themen „Ethische Grundsätze bei der Kreditvergabe“ in unsere Credit Policies sowie eine „BAWAG P.S.K. Fair Lending Erklärung“. Die Fair Lending Erklärung ist eine Antidiskriminierungsklausel.
  • Supplier Code of Conduct: Verhaltenskodex, in welchem die Grundsätze und Anforderungen der BAWAG P.S.K. Gruppe an Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen definiert wurden. Alle Lieferanten müssen sich schriftlich zur Einhaltung dieses „Supplier Code of Conduct“ verpflichten, umfasst auch
  • etwaige Subdienstleister – somit also die gesamte Supply Chain.
  • Beitritt zu Global Compact, um unser Commitment noch weiter zu vertiefen. Wir haben vor, uns auch hier einzubringen und die „Ten Principles“ im Unternehmen weiterzuentwickeln.
  • Diversity Projekt: Umfangreiche Maßnahmen, u.a. Workshops, Podiumsdiskussionen, Newsletter sowie eine Umfrage bei allen Mitarbeitern/innen. Eine Gruppe der High Potentials der Bank arbeiten in einem Projekt, welches das Thema Diversity in allen Komponenten beleuchten. Nach einem Jahr soll dann ein vollständiger Aktionsplan vorliegen.
  • Neue Chance Konto: Antidiskriminierung gilt aber auch für die Kunden/innen der Bank. Aus diesem Grund haben wir das Neue Chance Konto geschaffen. Rund 50.000 Österreicher erhalten aus unterschiedlichen Gründen kein Bankkonto und sind dadurch vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgegrenzt.

Dadurch haben sie Probleme bei der Arbeitssuche oder Wohnungsmiete. Seit 1. April 2009 bieten wir all diesen Menschen ein Konto an, ohne Einschränkungen! Für viele Menschen ist dies auch ein erster Schritt zurück in ein geregeltes Leben.

  • Kommunikation der Menschenrechtsstrategie an MitarbeiterInnen, Kunden/innen und Stakeholder
  • externe und interne Recruiting Policies enthalten Antidiskriminierungsklauseln.

Zudem gibt es eine umfangreiche Liste von weiteren Maßnahmen, die mittel- und langfristig umgesetzt werden.

Mehr zum Thema BAWAG P.S.K. und Menschenrechte/Antidiskriminierung erfahren Sie im aktuellen CSR Report.