UN Global CompactUN Global Compact
Von großer Bedeutung war für uns der Beitritt zum UN Global Compact im März 2009 und das Bekenntnis zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact. Der United Nations Global Compact ist die weltgrößte Initiative zu Corporate Social Responsibility und nachhaltiger Entwicklung. Mit mehr als 6.000 teilnehmenden Unternehmen ist der Global Compact heute das weltweit größte Netzwerk für unternehmerische Verantwortung.
Als Unterzeichner des UN Global Compact verpflichteten wir uns zur Einhaltung der zehn Prinzipien mit den Schwerpunkten Arbeitsrechte, Menschenrechte, Umweltschutz und Antikorruption. Wir wollen die zehn Prinzipien aber nicht nur einhalten, sondern wollen auch einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung leisten.
Die Richtlinien des UN Global Compact schreiben für teilnehmende Unternehmen einen jährlichen Fortschrittsbericht bei der Implementierung der zehn Prinzipien vor (auch bekannt als „Communication on Progress“ oder COP).
Mit diesem Bericht bezeugen die teilnehmenden Unternehmen, dass sie an der Umsetzung der zehn Prinzipien des Global Compact arbeiten und konkrete Maßnahmen im Bereich unternehmerischer Verantwortung setzen.
Der COP stellt zudem die Integrität des Global Compact sicher, indem er Unternehmen dazu anhält, regelmäßig über ihre Fortschritte in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung zu berichten. Für Unternehmen bietet der COP die Möglichkeit zur kontinuierlichen Verbesserung sowie zur Förderung der Kommunikation mit den Anspruchsgruppen.
Unser aktueller CSR Report beinhaltet daher auch den Bericht im Sinne der jährlichen „Communication on Progress“ (COP).
Die zehn Prinzipien des UN Global Compact
Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereiches unterstützen und achten.
Beispiel: Die BAWAG P.S.K. bekennt sich in ihrem Code of Conduct ausdrücklich zu den Menschenrechten und hat mit der Menschenrechtsmatrix eine Grundlage für die Beachtung und Berücksichtigung der Menschenrechte in ihrem Einflussbereich geschaffen.
Prinzip 2: Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Beispiel: Auch hier ist unsere Menschenrechtsmatrix anzuführen sowie unser Supplier Code of Conduct.
Ein konkretes Beispiel ist auch unser Neue Chance Konto, welches wir als aktiven Beitrag gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung betrachten.
Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
Beispiel: In Österreich ist die Versammlungsfreiheit und die Zulassung von Gewerkschaften gesetzlich verankert. Zudem gibt es in der BAWAG P.S.K. einen Betriebsrat, der alle MitarbeiterInnen vertritt. Alle MitarbeiterInnen unterliegen kollektivvertraglichen Regelungen. Zwischen Management und Betriebsrat gibt es regelmäßige Gespräche, so z.B. zu Betriebsvereinbarungen.
Prinzip 4: Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit eintreten.
Beispiel: Auch hier ist unser Supplier Code of Conduct anzuführen. Rund 90% unserer Lieferanten sind aus Österreich.
Prinzip 5: Unternehmen sollen für die Abschaffung der Kinderarbeit eintreten.
Beispiel: Auch hier ist unser Supplier Code of Conduct anzuführen, der Lieferanten und Dienstleister dazu verpflichtet, auch bei Sublieferanten und Subdienstleistern die Einhaltung der Vorgaben zu verlangen.
Prinzip 6: Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
Beispiel: Dies wird nicht nur in unserem Code of Conduct dezidiert angeführt, die BAWAG P.S.K. verfügt zudem über Recruiting Policies, die Diskriminierung verbieten.
Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen.
Beispiel: Die BAWAG P.S.K. hat mit der Initiative „THINK GREEN!“ der Umweltthematik eine besondere Bedeutung beigemessen. Anfang 2010 wird die BAWAG P.S.K. mit der „Energiemilliarde“ zudem Kapital für Privatkunden fürs Bauen, Wohnen und Sanieren anbieten, wobei Energie sparende Maßnahmen im Mittelpunkt stehen.
Prinzip 8: Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen.
Beispiel: Im Vorjahr wurden die Projekte „pay per page“ und „Waste-Day“ von umfangreichen Informationskampagnen begleitet, um die MitarbeiterInnen zu Umweltthemen im Unternehmen zu sensibilisieren.
Prinzip 9: Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Beispiel: 2009 wurde an einem Standort eine Solaranlage zur Erzeugung von Warmwasser installiert, zudem nutzt die BAWAG P.S.K. am Standort Georg-Coch-Platz einen Hausbrunnen, um so wertvolles Hochquellwasser zu sparen.
Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Beispiel: In der BAWAG P.S.K. achtet ein eigener Compliance Bereich auf die Einhaltung aller Regelungen. Auch der Code of Conduct gibt hier klare Richtlinien vor und die MitarbeiterInnen werden in Bezug auf Korruption und Geldwäsche geschult.
Mehr zum Thema BAWAG P.S.K. und UN Global Compact erfahren Sie im aktuellen CSR Report.
