
Die Satzung der BAWAG P.S.K. regelt im Rahmen der uns eingeräumten Autonomie die eigenen Angelegenheiten der Bank.
Dies betrifft unter anderem vor allem Punkte wie Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsjahr, Grundkapital und Aktien, Organe der Gesellschaft, persönliche Voraussetzungen für Organmitglieder, Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Jahresabschluss, Gewinnverteilungen oder besondere Bestimmungen für die Ausgabe von fundierten Teilschuldverschreibungen.
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