WohnbauförderungenWohnbauförderungen
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Details zur Wohnbauförderung
Nützen Sie die Unterstützung der öffentlichen Hand! Die Wohnbauförderung ist wohl der günstigste Weg für die Verbesserung Ihrer Wohnqualität. Sie wird zur Schaffung bzw. Sanierung von Eigenheimen, Eigentums-, Miet- oder Genossenschaftswohnungen gewährt. Welche Grundvoraussetzungen sind zu erfüllen?
Die wichtigsten Eckpunkte sind folgende:
Staatsbürgerschaft
Der Förderungswerber muss östereichischer Staatsbürger sein
Einkommensgrenzen
Das Haushalts-Jahresnettoeinkommen darf eine bestimmte Betragsgrenze nicht überschreiten. Mit jedem im Haushalt lebenden Kind verschiebt sich die Grenze nach oben
Dringendes Wohnbedürfnis
Förderungen für Wohnraumschaffung und Sanierung werden nur für Wohnraum, der als Hauptwohnsitz dient, gewährt
Wohnnutzfläche
Die maximale Größe für eine geförderte Wohnnutzfläche liegt zwischen 130 und 150m² und ist je nach Bundesland unterschiedlich
Welche Arten der Förderung gibt es?
Landesdarlehen
Zinsengünstige Darlehen, die durch das Land vergeben werden
Annuitätenzuschüsse
Diese werden zur Rückzahlung von Darlehen gewährt und in Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrages berechnet. Die Auszahlung erfolgt jeweils zu den Ratenfälligkeitsterminen, wodurch sich der vom Förderungswerber zu bezahlende Teil der Darlehensrate entsprechend verringert
Zinsenzuschüsse
Dadurch wird ein Teil der Zinsen abgedeckt
Unser Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gerichts- und Rechtsgebührenbefreiung erfolgen. -
Details der Landesförderungen
Wohnbauförderung in Österreich - Nützen Sie die Unterstützung der öffentlichen Hand!
Je nach Bundesland variieren die Förderungsvoraussetzungen!
- Amt der Wiener Landesregierung
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
- Amt der Burgenländischen Landesregierung
- Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung
- Amt der Kärntner Landesregierung
- Amt der Salzburger Landesregierung
- Amt der Tiroler Landesregierung
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
