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BAWAG P.S.K. bringt Klage gegen die Stadt Linz einBAWAG P.S.K. bringt Klage gegen die Stadt Linz ein

BAWAG P.S.K. bringt Klage gegen die Stadt Linz ein ( 08.11.2011)

BAWAG P.S.K. bringt Klage gegen die Stadt Linz ein

Widerklage auf Schadenersatz von EUR 418 Mio. beim Handelsgericht Wien eingereicht.

Auf Grund der durch die Stadt Linz eingereichten Klage in Zusammenhang mit einem Swap-Geschäft sieht die BAWAG P.S.K. ihre Bemühungen um eine konstruktive Lösung gescheitert. Daher bringt die BAWAG P.S.K. ihrerseits eine Klage gegen die Stadt Linz zur Durchsetzung ihrer Ansprüche aus demselben Geschäft (SWAP II) in der Höhe von EUR 417.737.018,29 ein.

Der Anspruch auf Schadenersatz der BAWAG P.S.K. ergibt sich aus der durch den Vertragsbruch (Verletzung der Zahlungspflicht) der Stadt Linz erzwungenen, vorzeitigen Auflösung des Geschäftes. Der Betrag von rund EUR 418 Mio. setzt sich sowohl aus Kosten, die die BAWAG P.S.K. an Dritte zu bezahlen hatte, als auch aus laufenden Forderungen gegenüber der Stadt aus diesem Geschäft zusammen. Auf Grund des Vertrages mit der Stadt Linz ist die Bank berechtigt, nicht geleistete Zahlungen von der Stadt ersetzt zu erhalten. Die Ansprüche werden nun gerichtlich durchgesetzt.

Die BAWAG P.S.K. hat bereits Mitte 2007 das Gespräch mit der Stadt Linz gesucht und den Ausstieg aus dem Geschäft bzw. dessen Umstrukturierung diskutiert. Noch Mitte 2008 wäre ein profitabler Ausstieg für die Stadt Linz möglich gewesen. Auch danach hat die BAWAG P.S.K. wiederholt auf eine Absicherung bzw. einen Ausstieg aus dem Geschäft gedrängt, als sich die Finanzmärkte weiterhin für die Stadt Linz ungünstig entwickelten. Die Stadt Linz ist auf diese Vorschläge nie eingegangen.

Auf Grund des Vertragsbruches durch die Stadt Linz hat die BAWAG P.S.K. nun von ihrem erstmaligen Recht Gebrauch gemacht, diese Swap-Transaktion zu schließen – eine Möglichkeit, die bisher ausschließlich der Stadt Linz freistand. Durch diese Maßnahme der BAWAG P.S.K. wurden im Hinblick auf die fortbestehende Volatilität der Märkte die Risiken im Interesse der Stadt Linz reduziert und die Kosten begrenzt.

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