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Stellungnahme der BAWAG P.S.K. zum angekündigten Vertragsbruch der Stadt LinzStellungnahme der BAWAG P.S.K. zum angekündigten Vertragsbruch der Stadt Linz

Stellungnahme der BAWAG P.S.K. zum angekündigten Vertragsbruch der Stadt Linz ( 13.10.2011)

Stellungnahme der BAWAG P.S.K. zum angekündigten Vertragsbruch der Stadt Linz

Aufgrund des Beschlusses des Linzer Gemeinderates vom 13.10.2011 hat die Stadt Linz bekannt gegeben, dass sie keine weiteren Zahlungen aus dem im Februar 2007 mit der BAWAG P.S.K. abgeschlossenen Swapvertrag leisten wird. Damit wird die Stadt Linz den gültigen Vertrag mit der BAWAG P.S.K. brechen.

Die Rechtslage des Vertrages aus 2007 ist unverändert. Der BAWAG P.S.K. ist durch Rechts- und Expertengutachten die Gültigkeit des Vertrages und ihre Rechtsposition bei dieser Swap-Transaktion bestätigt worden.

Seit Abschluss des Swap-Vertrages im Februar 2007 hat die Stadt Linz sowohl die aus dem Vertrag resultierenden Zahlungen der BAWAG P.S.K. an die Stadt viereinhalb Jahre akzeptiert und vereinnahmt, als auch die der Stadt zukommenden Verpflichtungen gegenüber der Bank erfüllt. Ein ähnliches Swap-Geschäft hat die Stadt Linz bereits 2006 abgeschlossen, das sie im eigenen Ermessen und mit einem Gewinn zu ihren Gunsten beendet hat.

Die Bank hat bei Abschluss des Swap im Jahr 2007 eine marktübliche Provision vereinnahmt und danach die von der Stadt Linz im Rahmen des Swapvertrages geleisteten Zahlungen im Rahmen ihrer eigenen vertraglichen Verpflichtungen an dritte Geschäftsbanken weitergeleitet. Die BAWAG P.S.K. stand bezüglich des Swap-Geschäftes mit Vertretern der Stadt stets in Kontakt, um für Linz einen risikoreduzierenden Umgang mit der von ihr eingegangenen Position zu finden.

Die von der Stadt Linz gegenüber der BAWAG P.S.K. geäußerten Vorwürfe sind nicht tragfähig. Die BAWAG P.S.K. betrachtet, ungeachtet des angekündigten Vertragsbruchs seitens der Stadt Linz, ihre Ansprüche weiterhin als rechtsgültig und erwartet keine negativen Auswirkungen auf das Jahresergebnis oder die Kapitalausstattung der Bank für das Geschäftsjahr 2011.

Die BAWAG P.S.K. behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Dessen ungeachtet steht die BAWAG P.S.K. der Stadt Linz weiterhin jederzeit für Gespräche zur Verfügung, um eine konstruktive Lösung im Interesse der Stadt Linz zu finden.

 

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BAWAG P.S.K. Konzernpressestelle

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