Ende der "Sollzinsen-Falle" für Pensionisten Ende der "Sollzinsen-Falle" für Pensionisten ( 19.08.2009)
Ende der "Sollzinsen-Falle" für Pensionisten
Die BAWAG P.S.K. setzt als erste Bank Schritte gegen missverständliche Wertstellung
Wien (24. August 2009). Mehr als 2 Millionen österreichische Pensionisten bekommen ihre Pension jeden Monat aufs Konto überwiesen. Auf Grund gesetzlicher Regelungen scheint dieser Betrag bereits um den 25. des laufenden Monats am Konto auf. Die Wertstellung erfolgt allerdings erst am 1. des Folgemonats, d.h. der Kontoinhaber darf erst ab diesem Zeitpunkt über dieses Geld verfügen. Wird vor dem 1. des Monats das Geld behoben, kommt es zur Überziehung des Kontos, Kosten in Form von Sollzinsen können entstehen. Die BAWAG P.S.K. informiert ihre Kunden als erste Bank Österreichs über diese „Falle" und ändert diese Überweisungs-Praxis ab November 2009.
Die Vorgangsweise bei der Auszahlung von Pensionen ist zwischen den Pensionsauszahlenden Stellen und den Banken reglementiert. Das Pensionsgeld wird um den 25. jedes Monats angewiesen – und scheint daher am Kontoauszug auf. Die tatsächliche Verfügbarkeit, z.B. in Form einer Behebung, erfolgt allerdings jeweils pünktlich zum 1. des Monats – also rund eine Woche später – was in Form der „Wertstellung" (bzw. Valuta) am Kontoauszug auch angezeigt wird und bisher öfter zu Missverständen geführt hat. Manfred Feichter, Managing Direktor für den Privatkundenvertrieb der BAWAG P.S.K., weist auf die Problematik hin: „Viele Pensionisten heben in diesem Zeitraum Geld, über das sie in Wirklichkeit noch gar nicht verfügen können, von ihrem Konto ab. Dadurch können unnötige Mehrkosten in Form von Sollzinsen durch die Überziehung entstehen. Genau das stellen wir nun ab – durch gezielte Informationen und mit der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen.“
Direkt auf dem Kontoauszug
Die BAWAG P.S.K. informiert die Empfänger von Pensionen direkt und persönlich über die bevorstehenden Änderungen. Im Zeitraum zwischen dem 25.8. 2009 und 31.10.2009 wird auf über 230.00 BAWAG und PSK BANK-Pensionskonten klar und deutlich am Kontoauszug auf das tatsächliche Datum der Überweisung hingewiesen und vor frühzeitiger Behebung gewarnt: „Hinweis: Pensionsüberweisungen stehen tatsächlich zum Monats-Ersten zur Verfügung. Vorzeitige Behebung kann Kosten verursachen.“ Selbstverständlich stehen die Berater in den mehr als 1.300 P.S.K.-Filialen und 150 BAWAG-Standorten auch gerne persönlich für Auskünfte zur Verfügung.
Gemeinsame Initiative
Unterstützt wird die BAWAG P.S.K. dabei von namhaften Politikern und Konsumentenschützern. Dr. Sepp Leitner, Landeshauptmann-Stellvertreter von Niederösterreich und Ernst Hafrank, Leiter des Referates Finanzdienstleistungen der AK Niederösterreich, bestätigen den dringenden Handlungsbedarf. Denn die "Sollzinsen-Falle" ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten, als Überweisungen noch mehrere Werktage in Anspruch nahmen. Mit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes am 1.11.2009 – das österreichische Gesetz zur Umsetzung der EU-weiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive – PSD) – werden diese Fristen zum Vorteil der Kunden deutlich verkürzt.
LHStv. Dr. Sepp Leitner: Viele Anfragen besorgter Pensionisten
LHStv. Dr. Sepp Leitner, Landesrat für Konsumentenschutz, verweist auf die Notwendigkeit, die Pensionisten offen und ehrlich vor unnötigen Mehrkosten durch Sollzinsen zu warnen: „Mich haben viele Anfragen besorgter Pensionisten erreicht. Sie gehen davon aus, dass ein im Kontoauszug ersichtlicher Pensionseingang auch bereits verfügbar ist, da der Begriff „Wertstellung" für viele von ihnen natürlich nicht interpretierbar ist. Dadurch wird vor der eigentlichen Verfügbarkeit Geld behoben - ohne zu wissen, dass das zwar möglich, aber auch mit der Verrechnung von Sollzinsen verbunden ist. Es sind dadurch schon Härtefälle verursacht worden – die Informationspolitik der BAWAG P.S.K. hilft, solche in Zukunft zu vermeiden. Ich bedanke mich im Namen der Pensionisten für das Entgegenkommen der BAWAG P.S.K.“
Experte lobt Informationspolitik
Ernst Hafrank, der Leiter des Referats Finanzdienstleistungen der niederösterreichischen AK, lobt die offene Informationspolitik der BAWAG P.S.K.: „Auf der gemeinsamen Suche nach besseren Lösungen für die Kunden setzt die BAWAG P.S.K. als erstes Bankinstitut Österreichs einen mutigen und wichtigen Schritt, Kunden über die „Sollzinsen-Falle" zu warnen und über die Umstellung der Pensions-Überweisungen zu informieren. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Banken diesem Beispiel folgen!"
Pensionen am Monats-Ersten
Mit 1.11.2009 tritt das neue Zahlungsdienstegesetz in Kraft. Dieses Gesetz bringt auch für Österreichs Pensionisten eine wichtige Änderung. Die Pension scheint am Kontoauszug ab November erst an jenem Tag auf, an dem sie tatsächlich auf das Konto überwiesen wird und auch verfügbar ist. Dadurch sind Irrtümer – und daraus resultierende Mehrkosten durch die Sollzinsen-Falle – in Zukunft ausgeschlossen. „Finanziell ändert sich für Pensions-Empfänger dadurch nichts. Jeder einzelne Cent trifft wie immer pünktlich zum Monats-Ersten auf dem Konto ein“, erklärt Manfred Feichter von der BAWAG P.S.K.
Rückfragen an:
BAWAG P.S.K. Konzernpressestelle
Tel. +43 (0) 5 99 05-31210
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