
BAWAG P.S.K. mit kundenfreundlicheren AGB
Mit 1. November 2009 tritt das Zahlungsdienstegesetz in Österreich in Kraft. In Folge dieses neuen Gesetzes müssen auch Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert werden. Die BAWAG P.S.K. informiert die Öffentlichkeit deshalb vorab über die bevorstehenden Änderungen.
Die Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive – PSD) der EU vereinheitlicht die rechtlichen und technischen Standards der gängigsten Bank-Transaktionen. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie erfolgt in Österreich durch das Zahlungsdienstegesetz, das am 1. November 2009 in Kraft tritt. Damit erfüllt Österreich zeitgleich mit vielen anderen EU-Staaten die Aufgabe, den unionsweiten Zahlungsverkehr – inkl. Norwegen, Island und Liechtenstein – noch kundenfreundlicher zu gestalten. Egal ob Überweisungen, Lastschriften, Bareinzahlungen oder Kartenzahlungen: Die Kunden profitieren von einheitlichen Fristen und mehr Transparenz.
AGB-Informationen per Kontoauszug
Die aufgrund der EU-Richtlinie notwendigen gesetzlichen Neuerungen greifen z.T. weit in die bestehenden Geschäftsbeziehungen zwischen der BAWAG P.S.K. und ihren Kunden ein. Daher wird die BAWAG P.S.K. ihrerseits aktiv und informiert ab dem 29.07.2009 sämtliche Kunden vorab über die bevorstehenden Änderungen und Verbesserungen persönlich über den eigenen Kontoauszug, den jeder Kontoinhaber erhält. Nach Erhalt/Abruf der Änderungsmitteilung haben die Kunden 6 Wochen Zeit, gegen die Änderung der AGB zu widersprechen. Ein Widerspruch müsste leider die Kündigung der Geschäftsbeziehung zur Folge haben, denn das neue Zahlungsdienstegesetz macht es der BAWAG P.S.K. unmöglich, ihre alten AGB nach dem 1. November 2009 weiterhin für alle Geschäftsbeziehungen anzuwenden.
Vorteile für alle Bankkunden im Zahlungsverkehr
Die gute Nachricht: Das neue Gesetz bringt den österreichischen Bankkunden europaweite Vorteile im Bereich Girokonto und Zahlungsverkehr.
Zum Beispiel müssen ab 1. Jänner 2012 Überweisungen spätestens am nächsten Bankarbeitstag bei der Bank des Empfängers eintreffen – wie es bei der BAWAG P.S.K. für beleghaft bzw. beleglos erteilte Zahlungsaufträge im Inlandszahlungsverkehr bereits heute üblich ist. Manfred Feichter, Managing Direktor für den Vertrieb der BAWAG P.S.K. erklärt: „Wir begrüßen die gesetzliche Verankerung dieser kurzen Überweisungsfristen. Weil dadurch nicht nur die Kunden der BAWAG P.S.K. in den Genuss schneller Serviceleistungen kommen, sondern alle heimischen Bankkunden profitieren.“
Die wichtigsten Änderungen lt. Zahlungsdienstegesetz im Überblick:
- Reglementierung der Überweisungsdauer von Zahlungsaufträgen
- Verbesserung der Buchungen mit taggleicher Valuta
- Entfall von Vorbuchungen
- Keine Verrechnung von Kontoschließungsentgelt
- Einführung einer Kündigungsfrist bei Konten und/oder Karten für Kunden und Banken
- Verrechnung von aliquoten Entgelten für Kontoführung und Karten
- Längere Reklamationsfristen für Kunden
- Umfangreichere Informationspflichten
Volle Transparenz und kürzere Fristen
Mit der Berücksichtigung des österreichischen Zahlungsdienstegesetzes in den AGB garantiert die BAWAG P.S.K. ihren Kunden eine noch bessere Nachvollziehbarkeit von Zahlungsaufträgen, höhere Transparenz bei Transaktionen und verstärkte rechtliche Absicherung. Die bereits praktizierte kurze Überweisungsdauer und der schnelle Zahlungsverkehr sind durch die Umsetzung der EU-Richtlinie im österreichischen Zahlungsdienstegesetz auch gesetzlich verankert und für alle österreichischen Banken verpflichtend.
Rückfragen an:
BAWAG P.S.K. Konzernpressestelle
Tel. +43 (0) 5 99 05-31210
E-Mail: presse@bawagpsk.com
