Unbürokratische Unterstützung für Arbeitnehmer nach Insolvenzen.Unbürokratische Unterstützung für Arbeitnehmer nach Insolvenzen.

Unbürokratische Unterstützung für Arbeitnehmer nach Insolvenzen. ( 15.03.2009)

Unbürokratische Unterstützung für Arbeitnehmer nach Insolvenzen.

Die BAWAG springt kurzfristig mit Überbrückungshilfe ein.

(Wien, 21.4.2009). Die Insolvenz eines Unternehmens betrifft nicht nur Unternehmer und Lieferanten, sondern auch die beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Sie sind zwar durch die Leistungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds abgesichert, allerdings kann es einige Monate dauern, bis die Bezüge ausbezahlt werden. Die BAWAG hat mit beratender Unterstützung des ÖGB ein unbürokratisches Unterstützungspaket geschnürt, das solche Härtefälle abfedert – und zwar österreichweit.

Arbeitnehmer geraten durch Unternehmensinsolvenzen in prekäre Situationen. Die weitere Auszahlung der offenen Gehälter ist zwar gesetzlich abgesichert, trotzdem dauert es oft Monate, bis die Beträge auf das Girokonto überwiesen werden. Dieser finanzielle Engpass bringt viele Arbeitnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten, weil laufende Fixkosten, wie Miete, Strom, Telefon und andere Verbindlichkeiten weiterhin abgedeckt werden müssen. Viele Betroffene sind ohne Einkommen und verschulden sich in dieser kurzen Zeit.

Soforthilfe aufs Gehaltskonto

Die BAWAG hat auf Anraten des ÖGB diese Entwicklung wahrgenommen und reagiert rasch mit entsprechenden Maßnahmen. Eine unbürokratische Überbrückung der finanziellen Durststrecke soll verhindern, dass Privathaushalte unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die Initiatoren des Pakets, NR Walter Schopf, OÖ Landessekretär der Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung, und BAWAG-OÖ Landesdirektor Thomas Rauscher sind sich einig: „Schnelle Hilfe ist die beste Hilfe.“ Oberösterreich war das erste Bundesland, in dem diese Soforthilfe startete, nun werden diese Vorfinanzierungen durch die BAWAG in Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitkammern auf ganz Österreich ausgedehnt.

Bis zu 60% der Anspruchs-Summe

Die BAWAG und der ÖGB haben sich auf eine einfache Vorgangsweise geeinigt, um rasch helfen zu können: Die Arbeiterkammer errechnet die zukünftigen Entgeltansprüche jedes einzelnen Arbeitnehmers. Auf dieser Basis stellt die BAWAG bis zu 60% der Summe direkt auf das jeweilige Gehaltskonto als zusätzlichen Überziehungsrahmen zur Verfügung. Dieser Service kann bis zur Auszahlung durch den Insolvenzausgleichsfonds oder für den Zeitraum von maximal fünf Monaten in Anspruch genommen werden.

Einfach und unbürokratisch

Ein Beispiel: Bei einem Anspruch von 2.500 Euro pro Monat stellt die BAWAG monatlich 1.500 Euro zusätzlich als Rahmen auf das Gehaltskonto zur Verfügung. Die spätere Rückzahlung startet einfach und unbürokratisch durch die Eingänge aus dem Insolvenzausgleichsfonds auf das Konto des jeweiligen Arbeitnehmers. Die Organisation und Betreuung dieses speziellen Services erfolgt in enger Zusammenarbeit der Betriebsräte und Kundenbetreuer in den Filialen und dem Mobilen Vertrieb der BAWAG.

100 Interessenten in OÖ

BAWAG P.S.K. Vertriebsdirektor Manfred Feichter ist überzeugt: „Das Konzept der schnellen Überbrückungshilfe funktioniert, weil es einfach und effizient ist.“ NR Walter Schopf, OÖ Landessekretär der Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung, ergänzt: „Gut zu wissen, dass die BAWAG hier nicht auf der Kreditbremse steht und mit uns die Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Betrieben unterstützt.“ Seit Anfang März haben rund 100 Arbeitnehmer aus insolventen Betrieben der Region Steyr und Ried im Innkreis das Unterstützungspaket in Anspruch genommen. Walter Schopf und Manfred Feichter über den Mehrwert dieser Initiative: „Da wir Oberösterreichs Arbeitnehmer unterstützen, stärken wir gleichzeitig Oberösterreichs Wirtschaft. Die BAWAG ist damit auch in Krisenzeiten ein verlässlicher Partner.“ Da sich diese Überbrückungshilfe in Oberösterreich bereits bewährt hat, wird diese nun auf ganz Österreich ausgeweitet.

Die Überbrückungshilfe im Detail:

  • Eine Initiative der BAWAG P.S.K. mit fachlicher Unterstützung des ÖGB
  • Bemessungsgrundlage: Entgeltansprüche aus dem Insolvenzausgleichsfonds
  • Auszahlungen: bis zu 60% der Entgeltansprüche
  • Dauer: bis zur ersten Zahlung aus dem Insolvenzausgleichsfonds, max. 5 Monate
  • Rückzahlung: durch die laufenden Überweisungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds




Rückfragen an:
BAWAG P.S.K. Konzernpressestelle
Tel. +43 (0) 5 99 05-31210
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