Versicherungssteuer
Bei Abschluss von Lebensversicherungen ab 15 Jahren Laufzeit und widmungsgemäßer Verwendung sind 4 % des eingezahlten Kapitals an Versicherungssteuer abzuführen (ausgenommen staatlich geförderte Zukunftsvorsorge). Dafür sind jedoch die laufendenden Veranlagungserträge aus Versicherungen steuerfrei - das heißt: keine Kapitalertrags-, Einkommens- und Spekulationssteuer.
