Bankgeheimnis
Ihr/e Bankberater/in ist gesetzlich verpflichtet, bei der Eröffnung jedes Sparbuches, Wertpapierdepots und auch bei Abschluss jeder Versicherung anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises Ihre persönlichen Daten aufzunehmen. Sowohl Ihre Identität als auch die Höhe Ihrer Einlagen sind dennoch durch das Bankgeheimnis perfekt geschützt!
