
Rechtshinweis zur Einlagensicherung gem. § 93 Abs. 8 Bankwesengesetz
Die BAWAG P.S.K. ist Mitglied der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Spareinlagen und Giroguthaben bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- pro natürlicher Person. Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen werden bis zu einem Höchstbetrag von EUR 20.000,- pro Anleger gesichert. Für Einleger, die keine natürlichen Personen sind, ist die Zahlungspflicht mit einem Höchstbetrag von EUR 50.000 pro Einleger begrenzt.
Seit dem 1.1.2011 gilt ein Höchstbetrag von EUR 100.000,- pro nicht natürlicher Person. Forderungen nicht natürlicher Personen aus Wertpapierdienstleistungen sind mit 90 % des Guthabens, höchstens jedoch mit einem Betrag von EUR 20.000,- pro Anleger gesichert. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter. Weitere Informationen finden Sie unter
www.einlagensicherung.at
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Fassung 2011
