Rechtliche Hinweise ZinsvorteilsCard
1. Allgemeines
Überweisungen und Einzahlungen auf das ZinsvorteilsCard Anlagekonto sind jederzeit möglich. Überweisungen zu Lasten des ZinsvorteilsCard Anlagekontos sind nur dann möglich, wenn ein Referenzkonto angegeben wurde. Wurde kein Referenzkonto angegeben, dürfen keine Überweisungen von Ihnen durchgeführt werden. Das ZinsvorteilsCard Anlagekonto wird ausschließlich in Euro geführt.
2. Verzinsung und Entgelte
Der Zinssatz ist variabel. Änderungen seitens der Bank werden mit ihrer Bekanntgabe wirksam. Der Monat wird zu 30 und das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Das Guthaben ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig. Die Abrechnung des Kontos erfolgt per Jahresultimo. Die Verzinsung und Entgelte kommen gemäß der jeweils aktuellen Konditionenübersicht für das ZinsvorteilsCard Anlagekonto zur Anwendung.
3. Sonstiges
Das Anlagekonto wird nur auf Guthabensbasis geführt und dient nicht dem Zahlungsverkehr. Kontoüberziehungen durch Behebungen/Abbuchungen sind nicht zulässig (Entgeltanlastungen ausgenommen).
Information zur Einlagensicherung gem. § 93 Abs. 8 Bankwesengesetz
Die BAWAG P.S.K. ist Mitglied der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Spareinlagen und Giroguthaben bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-. Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen werden bis zu einem Höchstbetrag von EUR 20.000,- pro Anleger gesichert. Forderungen nicht natürlicher Personen aus Wertpapierdienstleistungen sind mit 90 % des Guthabens, höchstens jedoch mit einem Betrag von EUR 20.000,- pro Anleger gesichert. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Fassung 2011
www.einlagensicherung.at