Information zur Einlagensicherung gem. § 93 Abs. 8 Bankwesengesetz

Die BAWAG P.S.K. ist Mitglied der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Spareinlagen und Giroguthaben bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-. Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen werden bis zu einem Höchstbetrag von EUR 20.000,- pro Anleger gesichert. Forderungen nicht natürlicher Personen aus Wertpapierdienstleistungen sind mit 90 % des Guthabens, höchstens jedoch mit einem Betrag von EUR 20.000,- pro Anleger gesichert. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Fassung Jänner 2011
www.einlagensicherung.at