SelbständigenvorsorgeSelbständigenvorsorge

Selbständigenvorsorge

Pflichtversicherte Selbständige in der Krankenversicherung müssen seit 1. Jänner 2008 von ihrer Beitragsgrundlage zur Krankenversicherung 1,53% für sich selbst in eine Betriebliche Vorsorgekasse einzahlen.

  • begrenzt durch Höchstbeitragsgrundlage
  • steuerlich voll als Betriebsausgabe anerkannt
  • bei Übertragung in Pensionskasse oder Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenauszahlung zusätzliche Steuerersparnis

Weitere Informationen finden Sie unter BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG oder auf dem zum Download bereitgestellten Produkt-PDF.

Unser Partner im Bereich Selbständigen- und Mitarbeitervorsorge ist die BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG mit der Firmenbuchnummer FN 223765 t.

Eigentumsverhältnisse

  • 50 % Allianz Elementar Versicherungs-AG
  • 50 % BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG