Selbständigenvorsorge
Pflichtversicherte Selbständige in der Krankenversicherung müssen seit 1. Jänner 2008 von ihrer Beitragsgrundlage zur Krankenversicherung 1,53% für sich selbst in eine Betriebliche Vorsorgekasse einzahlen.
- begrenzt durch Höchstbeitragsgrundlage
- steuerlich voll als Betriebsausgabe anerkannt
- bei Übertragung in Pensionskasse oder Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenauszahlung zusätzliche Steuerersparnis
Weitere Informationen finden Sie unter BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG oder auf dem zum Download bereitgestellten Produkt-PDF.
Unser Partner im Bereich Selbständigen- und Mitarbeitervorsorge ist die BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG mit der Firmenbuchnummer FN 223765 t.
Eigentumsverhältnisse
- 50 % Allianz Elementar Versicherungs-AG
- 50 % BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG

