Der neue GewinnfreibetragDer neue Gewinnfreibetrag
Mit der letzten Steuerreform wurde das System des bisher geltenden Freibetrags für investierte Gewinne mit Wirkung ab der Veranlagung 2010 ausgeweitet. Was sich alles verändert hat und worauf Sie achten sollten finden Sie unter den nachfolgenden FAQs. Berücksichtigen Sie bitte, dass die darin enthaltenen Informationen nicht die Beratung durch einen Steuerberater ersetzen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir keine Haftung übernehmen.
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Was hat sich beim Gewinnfreibetrag gegenüber dem Investitionsfreibetrag aus den Vorjahren verändert?
- Neben Einnahmen - Ausgabenrechnern können seit dem 1.1.2010 auch bilanzierende Unternehmer (nur natürliche Personen) und Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaft nach Maßgabe der jeweiligen Gewinnbeteiligung und begrenzt bis maximal € 100.000,- für die gesamte Personengesellschaft) die Vorteile des Gewinnfreibetrags nutzen.
- Weiters gilt die Regelung auch für geschäftsführende Gesellschafter mit einer mehr als 25 %igen Beteiligung an einer GmbH sowie für Aufsichtsräte, Stiftsvorstände und Vereinfunktionäre.
- Der Gewinnfreibetrag beträgt nun 13 % des voraussichtlichen Gewinnes.
- Der neue Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilen:
Für Gewinne bis zu € 30.000,- steht der 13 %ige Gewinnfreibetrag unabhängig von allfälligen Investitionen zu. Dieser so genannte „Grundfreibetrag“ beträgt maximal € 3.900,- (13 % von 30.000,-) und wird automatisch gewährt.
Soll der Gewinnfreibetrag auch für Gewinne über € 30.000,- beansprucht werden, müssen entsprechende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter nachgewiesen werden. Dieser Teil des Gewinnfreibetrags wird als „investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“ bezeichnet. Der Höchstbetrag von € 100.000,- pro Veranlagungsjahr und Steuerpflichtigem bleibt unverändert, der begünstigte Maximalgewinn beträgt daher € 769.230,- (13% von € 769.230,- = € 100.000,-)
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Welche Voraussetzungen gibt es für den neuen Gewinnfreibetrag?
Der Grundfreibetrag steht jedem steuerpflichtigen Unternehmer bis zu einem Gewinn von € 30.000,- zu und beträgt somit max. € 3.900,- (13 % von € 30.000) ohne Verpflichtung, eine Investition zu tätigen oder Wertpapiere anzuschaffen. Wichtig: In der Steuererklärung berücksichtigen!
Pauschalierern steht nur dieser Grundfreibetrag zur Verfügung.
Alle anderen können, wenn der Gewinn € 30.000,- übersteigt, bis zu einem Gewinn von max. € 769.230,- einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Allerdings muss der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in den Anschaffungskosten von im gleichen Kalenderjahr getätigten Neuinvestitionen in begünstigtes Anlagevermögen Deckung finden. Diese sind in der Steuererklärung auszuweisen.
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Was versteht man unter begünstigtem Anlagevermögen?
- Darunter fallen abnutzbare, körperliche, ungebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (z.B. Maschinen, Betriebs- und Geschäftsaustattung, LKWs, Taxifahrzeuge, EDV etc.).
- Zum begünstigten Anlagevermögen zählen auch bestimmte Wertpapiere, die als Deckung für die Abfertigungsrückstellung in Frage kommen. Hier gilt grundsätzlich eine Behaltefrist von 4 Jahren. Der Kauf dieser Wertpapiere vor dem Jahresende ist daher die einfachste Möglichkeit, um bei Gewinnen über € 30.000,- die Inanspruchnahme des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags zu sichern.
- Die Wirtschaftsgüter müssen in einer inländischen Betriebsstätte oder im übrigen EU/EWR-Raum verwendet werden, damit der Freibetrag zusteht.
- Nicht begünstigt sind Grund und Boden, PKWs und Kombis (ausgenommen Fahrschul-kraftfahrzeuge sowie Fahrzeuge zum Zwecke der gewerblichen Personenbeförderung, wie z.B. Taxi), Luftfahrzeuge, sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter, gebrauchte Anlagen sowie Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht. Weiters sind Investitionen ausgeschlossen, für die der Forschungsfreibetrag bzw. Forschungsprämie geltend gemacht wurde.
Tipp
Die zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages verwendeten Sachinvestitionen können für 2010 auch mit 30 % vorzeitig abgeschrieben werden. -
Wie wirkt sich eine Finanzierung auf den Gewinnfreibetrag aus?
Wenn Sie 2010 beispielsweise einen Gewinn von € 130.000,- erwirtschaftet haben, sind 13 % von den ersten € 30.000,- Gewinn, also € 3.900,-, Grundfreibetrag. Der investitionsbedingte Freibetrag macht € 13.000,- aus. Investieren Sie diese € 13.000,- in begünstigtes Anlagevermögen, brauchen Sie lediglich € 113.100,- von Ihrem Gewinn zu versteuern. Bei einer Einkommenssteuerprogression von 50 % wäre das ein Gesamtsteuervorteil von immerhin € 8.450,-!
Sie profitieren gleich mehrfach
- Die Bemessungsgrundlage für Ihr Einkommen wird reduziert - der Fiskus erspart Ihnen bis zu € 8.450,-
- Sie können Ihre Investitionsvorhaben besonders günstig realisieren. € 8.450,- sind bereits durch den Steuervorteil ohne die Abschreibung gedeckt. 65 % ihrer gesamten Investition von € 13.000,- sind allein mit der Steuerersparnis gedeckt!
- Zusätzlich lukrieren Sie noch einen Steuervorteil durch die Abschreibung.
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Wie rechnet sich eine Veranlagung in begünstigte Wertpapiere?
Angenommen, Sie erwirtschaften 2010 einen Gewinn von € 750.000,-. Wenn Sie Ihren investitionsbedingten Freibetrag, also 93.600,- in geeignete Wertpapiere veranlagen, brauchen Sie nur € 652.500,- zu versteuern.
Sie profitieren gleich mehrfach- Die Bemessungsgrundlage für Ihre Einkommenssteuer wird reduziert - der Fiskus erspart Ihnen bis zu € 48.750,-
- Sie können steuerfreie Rücklagen für spätere Investitionen bilden und so die Zukunft Ihres Unternehmens absichern.
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Welche Wertpapiere gehen mit der Gewinnfreibetrag-Regelung konform?
Alle Wertpapiere, die laut Einkommenssteuergesetz § 14, Abs. 7 Ziffer 4 für Abfertigungsrückstellungen erlaubt sind.
Hier finden Sie einen Überblick der aktuell von der BAWAG P.S.K. angebotenen Wertpapiere.
