Mobilien-Leasing
Bewegliche Investitionsgüter wie Büro- und Geschäftsausstattungen, Medizintechnik, etc. bis hin zu Spezialmaschinen sind leasingfähig. Die Kalkulation erfolgt auf Basis des Vollamortisationsmodells, d.h. dass mit keinem maßgeblichen Restwert am Ende der Leasingdauer gerechnet wird. Teilamortisations-Leasing kommt nur für Mobilien in Frage, für die ein funktionierender „Gebrauchtmarkt“ existiert.

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