
Im Mittelpunkt des "Förderwesens" steht die Frage, wer was in welcher Form fördert. Nachfolgend finden Sie nicht nur die Beantwortung dieser Frage, sondern viele detaillierte Informationen zu den wichtigsten Fakten, Hintergründen und weiteren Informationsquellen.
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Wer fördert österreichische Unternehmen ?
Hier finden Sie einen Überblick über die wesentlichsten Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft, d.h. für alle Unternehmen mit Firmensitz in Österreich. Ergänzend können für einzelne Investitionsprojekte auch Förderprogramme der Gemeinden in Anspruch genommen werden.
Das Ausmaß der Förderungen richtet sich nach dem von Ihnen präsentierten Projekt, dem Firmensitz und der Unternehmensgröße. Eine Kombination verschiedener Förderungsprogramme ist grundsätzlich möglich, soferne diese einander nicht ausschließen und gewisse von der EU festgelegte Höchstgrenzen nicht überschritten werden. -
Was wird gefördert ?
Um die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten EU-Marktes auf die gemeinschaftlichen Interessen abzustimmen, werden von der EU generell Beihilfen nur mehr für bestimmte Schwerpunkte gestattet:
- Unternehmensgründungen
- kleine bis mittlere Unternehmen (KMU)
- Regionalfördergebiete
- Forschung und Entwicklung (F&E)
- Umweltschutz
- Beratung, Ausbildung, Umschulung
Investitionen bzw. Projekte, die keinem dieser Schwerpunkte zuzuordnen sind, können gegebenenfalls noch Beihilfen nach der "de-minimis-Regel" (Barwert max. rund EUR 200.000,--/3 Jahre) erhalten.
Innerhalb dieser Schwerpunkte werden Förderungen in unterschiedlichem Ausmaß für Projekte vergeben, die einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf für das Unternehmen auslösen.
Einreichbare Projekte können sowohl Investitionen ins Anlagevermögen als auch F&E-Projekte mit hohem Innovationsgehalt sein. Betriebsmittelaufwand ist nur eingeschränkt, jedoch projektabhängig förderbar. -
Welche Förderungen gibt es ?
Grundsätzlich können Unternehmen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, zinsenbegünstigte Kredite und Haftungsübernahmen von staatlichen Stellen gefördert werden. Haftungsübernahmen durch staatliche Stellen erleichtern die Mittelaufbringung, sowohl durch Kredite als auch - in wachsendem Ausmaß - durch Eigenkapitalbildung.
Auch hier sind Kombinationen möglich, soweit die Aktionen einander nicht ausschließen und gewisse von der EU festgelegte Höchstgrenzen nicht überschritten werden.So finden Sie die passende Förderung
Möchten Sie sich selbständig machen und ein Unternehmen gründen?
Informieren Sie sich unter: Bundesförderungen im Überblick: Unternehmensgründungen oder unter: KMU
Besteht Ihr Unternehmen schon?
Unternehmensgröße
- weniger als 250 Mitarbeiter
- Umsatz max. EUR 50 Mio. oder
- Bilanzsumme max. EUR 43 Mio. (einer der beiden Werte darf überschritten werden)
Informationen finden Sie unter: Bundesförderungen im Überblick: KMU
Investitionsstandort im nationalen Regionalförderungsgebiet.- Informationen finden Sie unter: Bundesförderungen im Überblick: Standort Regionalförderungsgebiet oder unter: KMU
- Orientierung siehe unter: Regionalförderungsgebietekarte
Enthält Ihr Projekt Elemente aus F & E, Umweltschutz oder Beschäftigungseffekte (Ausbildung, Beratung), ist es im Rahmen der gleichlautenden Abschnitte besonders förderungswürdig:- Bundesförderungen im Überblick: Forschung und Entwicklung
- Bundesförderungen im Überblick: ÖKK Umweltförderung des Bundes
- Bundesförderungen im Überblick: Ausbildung, Beratung
- Übergreifende Aktionen finden Sie unter: Bundesförderungen im Überblick: Sonstiges
- Eine Kombination der einzelnen Förderungen ist häufig möglich.
Sie kennen Ihr Unternehmen und das Projekt. Wählen Sie also aus...
Grundsätzliche Hinweise
- Die Zuordnung der einzelnen Förderungsaktionen zu den Themenschwerpunkten erfolgte nach deren Hauptschwerpunkten. Eine Reihe von Aktionen ist jedoch themenübergreifend zu sehen (z.B. Jungunternehmer - KMU; F&E - Umweltschutz, etc.)
- Eine Reihe von Förderungen wird direkt über die Förderstellen abgewickelt; entsprechende Adressen sind bei den betreffenden links angeführt.
- Einreichung grundsätzlich vor Investitionsbeginn
- Die definitive Entscheidung über die Förderbarkeit innerhalb
der einzelnen Programme wird im Einzelfall von der
Förderstelle getroffen.
- AMS-Programme
- AWS-Double Equity Garantiefonds
- AWS-Garantien für Investitionen in Österreich
- AWS-Garantien für Internationalisierungsvorhaben
- AWS-Gründungsbonus/Nachfolgebonus
- AWS-Innovationsschutzprogramm
- AWS-Jungunternehmerförderung
- AWS-KMU-Stabilisierung
- AWS-KMU-Innovationsprogramm Unternehmensdynamik
- AWS-Mikrokredit
- AWS-Seedfinancing
- ERP-Kleinkredit-Programm
- ERP-KMU-Programm
- ERP-Landwirtschaftsprogramm
- ERP-Regionalprogramm
- ERP-Technologieprogramm
- ERP-Verkehrsprogramm
- EU - 7. Rahmenprogramm für FED
- Europäische Investitionsbank - Globaldarlehen
- Forschungsförderung FWF
- Forschungsförderungsgesellschaft
- ÖKK Umweltförderung des Bundes
- Tourismus-Förderung
