SEPA - SINGLE EURO PAYMENTS AREASEPA - SINGLE EURO PAYMENTS AREA
Profitieren Sie von den neuen europäischen Zahlungsverkehrsstandards.
Schneller, einfacher und sicherer. Informieren Sie sich durch Klick auf die u.a. Buttons.
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Details
Hintergründe
Ziel von SEPA ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, daß es für die Bankkunden keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen mehr gibt.
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehr in und zwischen den 32 teilnehmenden Ländern soll damit noch schneller, einfacher und sicherer abgewickelt werden. Die Mitgliedschaft wurde auch auf Staaten ausgedehnt, die den Euro (noch) nicht als Landeswährung verwenden. Teilnehmerländer sind alle 27 Mitglieder der Europäischen Union sowie die Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Monaco.
Die Schweiz ist ein SEPA-, aber kein EU-Land und auch kein Teilnehmer am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wodurch sie nicht in die EU-Preisverordnung 924 fällt und somit gestaffelt Entgelte verrechnet werden.
Das Angebot der BAWAG P.S.K. GruppeGemeinsam mit unseren SEPA Experten werden die individuellen Anforderungen jedes Unternehmens analysiert, um unsere Kunden bestmöglich auf die Umsetzung vorzubereiten. Wir unterstützen unsere Kunden bei:
- der Umschlüsselung (Konvertierung) der inländischen Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC
- der Testabwicklung
- der Abwicklungsoptimierung und
- speziellen technischen Anforderungen.
Das Hauptaugenmerk ist stets auf effizientes Kostenmanagement gerichtet.
VorteileDie Teilnahme am gesamten Euro-Zahlungsverkehr wird durch eine einzige Bankverbindung im Euroraum möglich sein, so können unsere Kunden künftig Kosten für Konten in mehreren EU-Ländern sparen. Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatkunden der BAWAG P.S.K. Gruppe wird die Nutzung von SEPA-Instrumenten erhebliche Vorteile schaffen.
SEPA-Instrumente
Seit Anfang 2008 sind folgende SEPA-Zahlungsverkehrsinstrumente für Bankkunden nutzbar:
SEPA Credit Transfer (SEPA-Überweisungen) seit 28. Januar 2008
SEPA Direct Debit (SEPA-Lastschriften / Einzieher)
nach Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht seit 1. November 2009
SEPA Cards Framework (SEPA-Kartenzahlungen) seit 28. Januar 2008
Seit 2010 gibt es im Zwischenbankenverkehr eine Übergangsphase, in der parallel zu den neuen auch noch die derzeitigen Zahlungsverkehrsinstrumente eingesetzt werden können.Gemäß aktueller Planung werden voraussichtlich ab 2011 im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und längerfristig (frühestens ab 2012) in der nationalen Abwicklung nur noch weitere SEPA Instrumente zum Einsatz kommen.
Durch Inkrafttreten der EU – Verordnung SEPA End Date am 02.04.2012 gilt nur mehr die Verwendung der SEPA Instrumente für die nationale Abwicklung ab 1.2.2014 und ab 31.10.2016 für die internationale Abwicklung.
Effektiv bedeutet dies, daß ab diesen Terminen, die bestehenden nationalen Euro-Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch SEPA Credit Transfer (SCT) und SEPA Direct Debit (SDD) ersetzt werden. Für Nicht Euro-Länder ist die Frist der 31. Oktober 2016.
Die Mehrheit der Marktteilnehmer haben die Fristvorgabe zur Umstellung auf den harmonisierten SEPA-Zahlungsverfahren durch die EU-Verordnung anerkannt.
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Grenzenlos Informiert
Tipps für einen reibungslosen Umstieg
Um die SEPA-Instrumente nützen zu können, sind sowohl banken- als auch kundenseitig einige organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, mögliche Umstellungen rechtzeitig folgendermaßen einzuplanen:
- Geben Sie auf Ihren Geschäftsunterlagen und Formularen IBAN und BIC als einzige Kennung Ihrer Kontoverbindung an.
- Prüfen Sie, ob Ihre Anwendungen (Finanzbuchhaltung etc.) für SEPA gerüstet sind (XML-Format, Abbildung von IBAN, BIC Mandatsnummern, Einzieher-Kennung etc. in den Datenbanken und Stammdaten).
- Erfragen Sie bei Ihren Lieferanten/Zahlungspflichtigen deren IBAN und BIC und hinterlegen Sie diese in Ihren Stammdaten. Oder nützen Sie unseren IBAN- und BIC-Service zur Unterstützung.
Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe - speziell im Hinblick auf Ihre Einzugsverfahren: Abläufe - speziell beim Einholen, Bearbeiten und Weiterleiten von Mandaten - sind an die SEPA-Standards anzupassen. Ihr Konto bei der BAWAG P.S.K. zur zentralen Durchführung Ihrer Europa-Zahlungen von Österreich ist nunmehr ausreichend.
SEPA ist nicht nur für grenzüberschreitende Zahlungen relevant. Sie können auch Ihren innerösterreichischen Zahlungsverkehr mit den neuen SEPA-Instrumenten nützen bzw. durchführen.
Was ist eine Creditor ID ( Direct Debit/SEPA-Lastschriften)?
Das SEPA Direct Debit (SDD) Verfahren, welches im November 2009 mit der Umsetzung der "Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive) in nationales Recht" in Österreich eingeführt wird, sieht die verpflichtende Mitgabe einer Identifizierung des Lastschrifteinreichers (Creditor Identifier, CID) im SEPA-Datensatz (XML Format) vor. In Verbindung mit der vom Lastschrifteinreicher vergebenen und gleichfalls mitzugebenden Mandatsreferenznummer ergibt sich eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, sodass der Debtor eine Mandatsprüfung vornehmen bzw. die Debtor Bank ihm eine solche Leistung anbieten kann. Diese CID erhält er bei seiner Creditorbank (Hausbank). Die zentrale Vergabe und Verwaltung der Creditor ID (CID) obliegt der Österreichischen Nationalbank (OeNB).
Creditoren, die in Österreich ihren Wohn-/Firmensitz haben, bekommen eine österreichische CID, wobei die Nutzung einer österreichischen Bank keine Voraussetzung ist.Was ist ein Mandat (Direct Debit/SEPA-Lastschriften)?
Das Mandat ist die Authorisierungsvereinbarung zwischen Debtor und Creditor, vorläufig in Papierform. Schrift und Farbe sind nicht standardisiert. Das Mandat ist in der Landessprache des Debtors sowie in Englisch auszufolgen und muss folgende Punkte enthalten:
Bezeichnung "SEPA Direct Debit Mandat
"Name des Debtors
Adresse des Debtors (Straße, Nr., PLZ, Land)
IBAN des Debtors
BIC des Debtors
Name des Creditors
Creditor ID
Adresse des Creditors (Straße, Nr., PLZ, Land)
Art der Zahlung (einmalig oder wiederkehrend)
Ort und Datum
Unterschriftsfeld des Debtors
Der Creditor ist verpflichtet, das Mandat ordnungsgemäß auszufüllen und das Original aufzubewahren. Die Gestaltung des Mandatsformulars obliegt dem Creditor mit den o.a. Inhalten und muss von ihm in der jeweiligen Landessprache ausgefolgt werden. Alle relevanten Mandats-Informationen sind vom Creditor zu dematerialisieren (elektronifizieren) und bei jedem Einzug mitzuschicken.
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Grenzenlos günstige Transaktionen
Grenzenlos günstige Transaktionen
Was kosten Transaktionen mittels SEPA?
EU Verordnung 924/2009 (EU-Preisverordnung)
Euro-Zahlungen innerhalb der EU mit der angebotenen EU-Standardüberweisung (oder SEPA Credit Transfer) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen (Verwendung von IBAN und BIC, EUR) laut der EU-Verordnung 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in EUR nicht mehr kosten als eine Inlandsüberweisung.Diese Änderung der EU-Verordnung 924/2009 ist mit der EU-Verordnung SEPA End Date seit 02.04.2012 umgesetzt.
Entgelt Credittransfer- SEPA Überweisungen / Stand per 02.04.2012
aktualisiert am 2.4.2012
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Grenzenlose Möglichkeiten
SEPA Credit Transfer (SEPA-Überweisungen)
Die Überweisung nach SEPA Richtlinien (Standardformat, Standardprozess, Standardwege,…) wird langfristig die nationale Überweisung und die derzeitige grenzüberschreitende EU-Standardüberweisung innerhalb des Gültigkeitsbereiches ablösen.
Wichtigste MerkmaleDie Überweisung erfolgt europaweit innerhalb von maximal drei Bankwerktagen ab dem Durchführungstag. Ab 2012 innerhalb der EU von nur noch einem Bankwerktag ab dem Durchführungstag.
Durch separate Abrechnung der Entgelte wird der Überweisungsbetrag dem Zahlungsempfänger zur Gänze gutgebucht. Die Berechnung und Höhe der Entgelte ändert sich jedoch nicht.
IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) – beide sind bereits jetzt Voraussetzung bei EU-Standardüberweisungen und daher am Kontoauszug zu jedem BAWAG und PSK BANK Konto ablesbar – ersetzen Bankleitzahl und Kontonummer.
Ein neuer einheitlicher SEPA-Überweisungsbeleg steht seit 1. Juli 2008 zur Verfügung. Diesen erhalten Sie in jeder BAWAGPSK Geschäftsstelle.
SEPA Direct Debit (SEPA-Lastschriften)Die SEPA Lastschrift stellt eine absolute Novität dar, da es auf diesem Sektor im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr bislang kein einheitliches Produkt gab. Es handelt sich dabei um ein EU-weites Einzugsverfahren, basierend auf einem Mandat (Auftrag), welches der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger erteilt.
Wichtigste Merkmale- IBAN und BIC ersetzen Bankleitzahl und Kontonummer.
- einheitliches europaweites Lastschriftverfahren mit einheitlichem Format und Rechtsrahmen für nationale und internationale Einzüge
- keine Auslandskonten für die Abwicklung erforderlich
- Durch die Mandatsabwicklung sind eindeutige Prüfkriterien zur Verbesserung der Sicherheit definiert.
- Bei strittigen bzw. nicht autorisierten Einzügen kann innerhalb von 8 Wochen ab Einzugsdatum Einspruch eingelegt werden.
- Der exakte Tag von Kontogutschrift- und -belastung ist dem Zahlungsempfänger und dem Auftraggeber bekannt.
SEPA - Kartenzahlungen (Cards Framework)Im Rahmen von SEPA haben Bankkarten mit Zahlungsfunktion einen großen Stellenwert. Bis spätestens 2010 muss der Grundsatz "Jede Karte an jedem Terminal" umgesetzt sein. Es wird der Standard mit Chip und Pin flächendeckend eingeführt, da künftig immer mehr Akzeptanzstellen zur Verfügung stehen, werden die elektronischen Zahlungen mit der Bankkarte deutlich zunehmen. Das bedeutet höheren Komfort und höhere Sicherheit.
Für die österreichischen Kunden werden die Änderungen marginal sein, da diese ihre Bankkarte mit Zahlungsfunktion außerhalb Österreichs in den SEPA-Teilnehmerländern oft schon heute wie zu Hause nutzen können. Ein Umtausch österreichischer Bankkarten ist dafür nicht erforderlich.
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SEPA-MT940-Kontoauszug
Auswirkungen von SEPA auf den elektronischen Kontoauszug MT940
Ab sofort können Sie Empfänger einer SEPA-Überweisung sein. Für das elektronische Kontoauszugsformat MT940 ergeben sich einige Neuheiten.
Im SEPA-Zahlungsverkehr werden mehr Informationen genützt als in herkömmlichen nationalen und internationalen Verfahren. Bei den Änderungen in den elektronischen Kontoauszugsinformationen werden nunmehr vor allem zusätzliche Daten berücksichtigt.
Im wesentlichen finden sich im Feld86 neben dem 140 Zeichen umfassenden Verwendungszweck einige Referenzfelder, die dem Zahlungsempfänger eine automatische Zuordnung der Geschäfstvorfälle ermöglichen sollen. Damit wird am MT940 bei SEPA-Zahlungen ein Maximum an Buchungsinformationen strukturiert ausgegeben und es werden neue SEPA GVC (Geschäftsvorfallcodes) angeliefert.
Für den Fall, dass Sie Buchhaltungssoftware verwenden, können Sie Ihre Kontoauszüge importieren. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Softwaresupport zu kontaktieren um sicherzustellen, dass Ihr Programm SEPA-fähig ist.Sollten Sie Telebanking/MBS der BAWAG P.S.K verwenden, wenden Sie sich zur Abklärung der Systemvoraussetzungen bitte an unsere Service-Line 0810 010 055. Ab Telebanking Version 5.3.4 können Sie SEPA Kontoauszüge erhalten.
So erhalten Sie den neuen SEPA KontoauszugGeben Sie uns bitte via Mail an zv.zvproduktmanagement@bawagpsk.com folgende Angaben für die Umstellung von österreichischer Norm auf SEPA-Norm bekannt:
- Kontonummer(n) inkl. Kontobezeichnung und BLZ
- Name des Auftraggebers (Kontoinhaber)
- gewünschter Umstellungstermin
Nach Umstellung auf den SEPA-Kontoauszug erhalten Sie per E-Mail von uns eine Bestätigung.
Wichtiger HinweisSollten Sie nach einmaliger Umstellung das alte Format bevorzugen, können keine Kontoauszüge nacherstellt werden, die zuvor auf SEPA-Kontoauszug-Format eingerichtet waren.
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SEPA Beleg - ZAHLUNGSANWEISUNG
Seit 1. Juli 2008 werden bei den österreichischen Geldinstituten die bestehenden Zahlscheine/Erlagscheine, Überweisungen und EU-Standard-Überweisungen nach und nach durch die ZAHLUNGSANWEISUNG abgelöst. Ab 01. Jänner 2013 nehmen die österreichischen Geldinstitute ausschließlich die ZAHLUNGSANWEISUNG entgegen.
Mit der ZAHLUNGSANWEISUNG können von österreichischen Konten, unter Angabe von IBAN und BIC, Euro-Überweisungen ins Inland sowie in alle übrigen europäischen Länder des SEPA-Raums (EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz und Monaco) beauftragt werden.Informationen zur Bedruckung der ZAHLUNGSANWEISUNG (z.B. technische Anforderungen) finden Sie auf der Homepage der STUZZA (Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr GmbH)
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Grenzenlose Anwender europaweit
SEPA-Geltungsbereich
Die integrierte europäische Zahlungsverkehrslandschaft umfasst derzeit die 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union (davon 13 Mitgliedsstaaten der Eurozone) sowie die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und die Schweiz sowie Monaco.
Auf folgenden Grundlagen für die künftigen EURO Zahlungen kann man im gesamten SEPA-Raum ebenso effizient, schnell und sicher Zahlungen tätigen wie bislang auf dem heimischen Zahlungsverkehrsmarkt:- einheitliche Standards
- harmonisierte gesetzliche und organisatorische Regelungen
- Innovative Zahlungsverkehrsinstrumente (SEPA-Überweisungen, SEPA-Einzug und SEPA-Kartenzahlungen)
- die Unterzeichnungen eines Adherence Abkommens der Banken im SEPA-Geltungsbereich für die Erreichbarkeit von SEPA Zahlungen bzw. der Zahlungsverkerhsinstrumente
- die Unterzeichnung eines Adherence-Abkommens der Banken im SEPA-Geltungsbereich für die Erreichbarkeit von SEPA Zahlungen bzw. der Zahlungsverkehrsinstrumente.
Eine Liste der Teilnehmer für SEPA Credit Transfer und SEPA Direct Debit ist auf der Homepage von Euro Payments Council (EPC) downloadbar:
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SEPA Direct Debit Informationen
Das neue, in allen Euro-Ländern einheitliche SEPA - Einzugsverfahren, steht in Österreich flächendeckend
ab 1. November 2009 zur Verfügung und soll langfristig die bestehenden Einzugsverfahren ablösen.
Für Konsumenten bringt das neue SEPA Einzugsverfahren eine einheitlich längere Einspruchsfristbei strittigen bzw. nicht autorisierten Einzügen (8 Wochen ab Einzugsdatum) und einen exakten Fälligkeitstermin
für einen Einzug. Die Kunden wissen also in Zukunft den exakten Tag der Kontobelastung.
Voraussetzung dafür ist die Umsetzung der EU-Zahlungsdienste Richtlinie (PSD) in nationales Recht,welches mit 1. November 2009 erfolgte.
Zwischen Creditor ( Zahlungsempfänger) und Debtor ( Zahlungspflichtiger) besteht eine Vereinbarung
(Mandat) zur Durchführung eines einmalig/wiederkehrenden grenzüberschreitenden ( 31 EU-Länder) Einzuges
( keine Beteilung der Creditor / Debtorbank), d.h. Debtor bewilligt dem Creditor mittels ausgefüllten unterfertigten
Mandatsformular auf seinem Konto einzuziehen bzw. sein Konto zu belasten). Eine Vorlage des Mandatsformulars
für den Creditor (Zahlungsempfänger) finden Sie unter Grenzenlos Informiert.
Der Creditor (Zahlungsempfänger) muß zur Identifizierung eine Creditor ID besitzen. Diese Creditor ID erhält er
bei seiner Hausbank mittels ausgefüllten und unterfertigten Formular.
Diese Formular finden Sie unter Grenzenlos Informiert.
Bei nachweislich betrügerischen Zahlungen hat der Debtor (Zahlungspflichtiger) einen Anspruch auf Rückerstattung
von 13 Monaten.
Für den Direct Debit gibt es zwei Rulebooks:
•SDD - B2B ( Business to Business - Kommerzkunden) Direct Debit
•SDD – B2C ( Business to Customer - Privatkunden) Direct Debit (SEPA Core)
Folgende Rulebooks sind unter folgendem Link downloadbar: europeanpaymentscouncil.euSEPA Core Direct Debit Scheme Customer-to-Bank Implementation Guidelines v4.0
SEPA Business to Business Scheme Customer-to-Bank Implementation Guidelines v2.0
Übersicht der Unterschiede zwischen B2B und B2CSDD-B2B => Final:
1. Debtor (Zahlungspflichtiger) hat keinen Anspruch auf Rückerstattung nach der Durchführung (Buchung)des Einzuges,
+ wenn der genaue Betrag bei der Autorisierung der Zahlung bekannt ist und
+ wenn der im Rahmenvertrag zu erwartender Betrag nicht übersteigt.2. Creditor (Zahlungsempfänger) muß unterscheiden, ob er eine Zahlung als erstmaligen Einzug, als einmaligen
Einzug oder als wiederkehrender Einzug behandelt, da es unterschiedliche Fristen gibt.
Die Zahlungen müssen zu einem bestimmten Termin bei der Debtorbank (Hausbank des
Zahlungspflichtigen) vorliegen:
-erstmaliger und einmaliger Einzug = D-2 (D= Duedate und bedeutet Belastungstag). mind. Vorlaufzeit 2 Tage
-wiederkehrender Einzug = D-1 (D= Duedate, Belastungstag). mind. Vorlaufzeit 1 Tag
-Berechtigt ein Debtor (Zahlungspflichtiger) mittels Mandat (Auftrag) einen Creditor zum Einzugeines Betrages (Kontobelastung), ist er verpflichtet seine Debtorbank (Hausbank) über diese Zahlung
zu informieren
SDD-B2C => nicht Final:1. Debtor (Zahlungspflichtiger) hat Anspruch auf Rückerstattung nach der Durchführung (Buchung) des Einzuges
ohne Angaben von Gründen innerhalb von 56 Kalendertagen.
2. Creditor (Zahlungsempfänger) muß unterscheiden, ob er eine Zahlung als erstmaligen Einzug,
als einmaligen Einzug oder als wiederkehrender Einzug behandelt, da es unterschiedliche Fristen gibt.
Die Zahlungen müssen zu einem bestimmten Termin bei der Debtorbank (Hausbank des
Zahlungspflichtigen) vorliegen:
- erstmaliger und einmaliger Einzug = D-5 (D= Duedate und bedeutet Belastungstag) Der Einzug muss mindestens5 Tage vor Fälligkeit vorliegen.
- wiederkehrender und letzmaliger Einzug = D-2 (D= Duedate und bedeutet Belastungstag) Der Einzug mussmindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegen.
3. Debtor (Zahlungspflichtiger) kann seine Debtorbank (Hausbank) über jene Zahlung informieren, zu welcher
er den Creditor mittels Mandant (Auftrag) zur Kontobelastung berechtigt hat => nicht final (analog heutiger Einzug)
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SEPA Glossar- die wichtigsten Begriffe
Informieren Sie sich im Anhang in der pdf.Datei
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FAQ - Fragen zu SEPA
Informieren Sie sich im Anhang in der pdf.Datei
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Kontaktservice zu SEPA
Informieren Sie sich im Anhang in der pdf.Datei
